Salzgitter. Seit Montag gilt in Niedersachsen die 2G-Regelung für den Einzelhandel, was bedeutet, dass alle Kunden vor Betreten eines Einzelhandelsgeschäfts eine vollständige Impfung oder Genesung nachweisen müssen. Um den Zeitaufwand für die Prüfung der Nachweise für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten, gibt es ab dem 20. Dezember die Salzgitter-Bändchen in Salzgitter-Lebenstedt und ab dem 22. Dezember in Salzgitter-Bad. Hierüber informiert die Stadt Salzgitter in einer Pressemitteilung.
Kunden können sich am Beginn ihrer Einkaufstour ein Salzgitter-Bändchen in einem der teilnehmenden Geschäfte abholen. Zuvor muss dort ein gültiger 2G-Nachweis, also der Impfausweis oder das Genesenen-Dokument, in Verbindung mit einem Personalausweis vorgelegt werden. Nach erfolgter Prüfung wird vor Ort ein Salzgitter-Bändchen am Handgelenk befestigt, das in allen weiteren teilnehmenden Geschäften in ganz Salzgitter als 2G-Nachweis gilt. „Wir wollen das System nutzen, um den Zeitaufwand für Kunden und Händler bestmöglich zu minimieren“, so Jürgen Neumann vom City Lebenstedt e.V. Ab dem 17. Dezember, können Einzelhändler die Salzgitter-Bändchen bei Claudia Dessous, Fischzug 16 oder ab 22. Dezember bei Fa. Bergenroth, Liebenhaller Straße 4 abholen. Diese Ausgabestellen sind ausschließlich für Einzelhändler gedacht. Dabei verpflichten diese sich rechtlich verbindlich durch Unterzeichnung eines Formulars, alle Nachweise verordnungskonform zu kontrollieren. „Es wäre schön, wenn möglichst viele Einzelhändler teilnehmen, um in den Innenstädten trotz der neuen Regelung ein unkompliziertes Einkaufen möglich zu machen“, fasst Heinz Strauß von der Werbegemeinschaft Salzgitter Bad e.V. zusammen.
2G im Einzelhandel: Stadt bietet "Bändchen" für leichtere Einlasskontrolle
Die Bändchen können in einem der teilnehmenden Geschäfte abgeholt werde.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

