Salzgitter. Ein 33-Jähriger fuhr ohne Führerschein ein fremdes Auto. Der Halter des Fahrzeuges saß daneben.
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde ein 33-jähriger Autofahrer angehalten und kontrolliert. Der 40-jährige Halter des Autos war Beifahrer.
Es stellte sich heraus, dass der 33-jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Diese war ihm in der
Vergangenheit bereits entzogen worden. Aus diesem Grund wurde die Weiterfahrt untersagt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Da der 40-jährige als Halter die Fahrt zugelassen hatte, muss er ebenfalls mit einem Strafverfahren rechnen.
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