Salzgitter. Der Rat der Stadt Salzgitter hat am 2. Oktober 2019 die Einführung einer Zweitwohnungsteuer in Salzgitter zum 1. Januar 2020 beschlossen. Die Steuer betrifft alle Personen, die eine Zweitwohnung im Stadtgebiet der Stadt Salzgitter innehaben. Das teilt die Stadt Salzgitter in einer Pressemeldung mit.
Aktuell sind rund 4.700 Personen über 18 Jahren mit einem Zweitwohnsitz in Salzgitter gemeldet. Dieser Personenkreis wird Mitte Dezember mit der Adresse der Hauptwohnsitze durch die Stadt Salzgitter angeschrieben und aufgefordert, den Erklärungsbogen zur Zweitwohnungsteuer bis Mitte Januar 2020 ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt zurückzusenden.
Sollte die Zweitwohnung nicht mehr bestehen oder soll die Zweitwohnung in die Hauptwohnung umgemeldet werden, so ist die Ab- beziehungsweise Ummeldung bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes oder des zukünftigen Hauptwohnsitzes durchzuführen. Maßgeblich für die Entscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz ist, dass sich am Hauptwohnsitz der überwiegende Lebensmittelpunkt befindet.
ZehnProzent der Nettokaltmiete
Die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zweitwohnungsteuer in Salzgitter ist die Nettokaltmiete der Zweitwohnung. Der Steuersatz beträgtzehn Prozent der Nettokaltmiete. Die Steuer ist jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres mit je einem Viertel des Jahresbetrages fällig.
Befreit von der Zweitwohnungsteuer sind unter anderem Studenten, die in der Stadt Salzgitter eine Zweitwohnung innehaben und mit Hauptwohnung zum Beispiel in der Wohnung der Eltern gemeldet sind und dort nur über ein Zimmer oder eine Schlafstätte verfügen.
Die Satzung kann auf der Internetseite der Stadt Salzgitter unter https://www.salzgitter.de/rathaus/buergerservice/finanzen.php eingesehen werden.
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