Salzgitter. Der Beginn der Corona-Pandemie mit dem Lock-Down der öffentlichen Einrichtungen am 13. März hatte gleichzeitig auch die Schließung aller städtischen Turn- und Sporthallen für die Nutzung durch Schulen und Sportvereine zur Folge. Nach der aktuell gültigen niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen können die städtischen Turn- und Sporthallen unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregelungen sowie sportartspezifischer Vorgaben der Landessportverbände wieder von unseren Sportvereinen genutzt werden. Der Schulsportbetrieb ist allerdings weiterhin verboten. Dies berichtet die Stadt Salzgitter.
Oberbürgermeister Frank Klingebiel: „Die Öffnung der städtischen Turn- und Sporthallen für den Vereinsbetrieb ist für mich eine dringende, zentrale und zugleich freudige Maßnahme mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung. Denn der Sport gewährleistet neben der gesundheitlichen Prophylaxe gerade die in diesen Zeiten so wichtigen sozialen Kontakte zu Freunden und Sportpartnern.“
Die Bäder, Sport und Freizeit Salzgitter GmbH hat die Nutzungswünsche und Nutzungsbedingungen in der vergangenen Woche mit den Sportvereinen erörtert und festgelegt. Unter Beachtung strenger Abstandsregelungen und unter Einhaltung der mit den Sportvereinen abgestimmten Hygienekonzepte stehen die städtischen Turn- und Sporthallen für den Trainingsbetrieb der Vereine ab Montag, dem 8. Juni, zu den von der Bäder, Sport und Freizeit Salzgitter GmbH den Sportvereinen bestätigten Nutzungszeiten und Nutzungsorten wieder zur Verfügung.
Nur kontaktloser Sport möglich
Insbesondere gilt: Die Sportausübung in den städtischen Turn- und Sporthallen ist zulässig, wenn diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt und ein Abstand von mindestens zwei Metern von jeder Person jederzeit (auch in Warteschlangen) eingehalten wird. Zudem müssen geeignete Vorkehrungen zu Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, getroffen werden. Das Betreten der städtischen Turn- und Sporthallen durch Zuschauer ist bis auf Weiteres untersagt. Die Sportvereine und die Schulen sind heute schriftlich unterrichtet worden.
Oberbürgermeister Frank Klingebiel: „Da nach der geltenden Corona-Landesverordnung leider nach wie vor kein Sportunterricht erteilt werden kann, wird es in den städtischen Turn- und Sporthallen auch zu keinen Nutzungskonflikten zwischen Schule und Vereinssport kommen. Teilweise wird es zu gemeinsamen Nutzungen der Toiletten in den städtischen Turn- und Sporthallen kommen können, da diese an einigen Schulen auch genutzt werden, um im Zuge des Hochfahrens des Schulbetriebes mögliche Hygieneengpässe im Schulbetrieb zu vermeiden.
Ich appelliere an alle, die Zeit ab 8. Juni in besonderer gegenseitiger Rücksichtnahme zu meistern.“
Klingebiel setzt sich für Verzicht auf Hallennutzungsgelder ein
Klingebiel ergänzt abschließend: „Während der Zeit der Schließung der städtischen Turn- und Sporthallen im Zuge des vom Land Niedersachsen verordneten Lock-Down zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mussten die Sportvereine wegen des Wegfalles des Leistungsangebotes selbstverständlich keine Hallennutzungsentgelte bezahlen. Zur Unterstützung der Vereine und aufgrund noch bestehender erheblicher Einschränkungen im Sportbetrieb bezüglich landesseitig verordneter Abstands- und Hygieneregelungen werde ich dem Rat der Stadt Salzgitter vorschlagen, auch während der Zeit der wegen der geltenden Corona-Landesregelungen nur sehr eingeschränkten Nutzbarkeit der städtischen Turn- und Sporthallen auf die Erhebung der Hallennutzungsentgelte nach der städtischen Entgeltordnung vom 19.12.2007 vorübergehend zu verzichten. Die Ratsfraktionsvorsitzenden haben mir bereits Ihre Unterstützung zu dieser Maßnahme signalisiert.“
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