Abräumung abgelaufener Grabstellen


Alte Grabstellen werden abgeräumt. Symbolfoto: Dontscheff
Alte Grabstellen werden abgeräumt. Symbolfoto: Dontscheff | Foto: Dontscheff

Salzgitter. Gemäß Friedhofssatzung gibt der Städtische Regiebetrieb (SRB) die vorgesehene Einebnung von Erdreihengräbern des Jahrgangs 1987 und Kindergräbern des Jahrgangs 1997 sowie der Urnenreihengräber aus dem Jahr 1997 bekannt.


Die von der Abräumung betroffenen Friedhofsteile werden durch Hinweisschilder gekennzeichnet, die vorgesehenen Gräber durch rote Pflöcke markiert.

Auch Wahlgrabstätten der oben genanntenJahrgänge sind von der beabsichtigten Abräumung betroffen, sofern Ruhefristen der Gräber abgelaufen sind. Wie die Stadt mitteilt, wird allen Nutzungsberechtigten von Wahlgrabstätten empfohlen, die in der Erwerbsurkunde begrenzte Laufzeit im Hinblick auf eine mögliche Verlängerung zu überprüfen.