Achtung beim ALGII Antrag: 148 Euro mehr für Alleinerziehende

von


Mehr Geld in der Tasche, aber nur bei korrekten Anträgen. Symbolfoto: pixabay
Mehr Geld in der Tasche, aber nur bei korrekten Anträgen. Symbolfoto: pixabay | Foto: pixabay

Salzgitter. Der Braunschweiger Rechtsanwalt Arne Böthling setzt sich mit seiner Kanzlei Löwenrecht verstärkt für sozialschwache Menschen ein. Dabei sind es oft nur einige kleine Haken, die den Hilfesuchenden bares Geld sichern. Bis zu 148 Euro sind es nämlich, die vielen Antragsstellern durch Unaufmerksamkeit durch die Lappen gehen.


Laut Böthling sei es allerdings nicht die Schuld der Hilfesuchenden, dass ihnen das rechtmäßig zustehende Geld entgeht. Es gebe eher eine Häufung von Fällen, bei denen die Unterlagen, nach der Bearbeitung durch die entsprechenden Jobcenter, nicht die korrekten Angaben beinhalten würden.

<a href= Arne Böthling. ">
Arne Böthling. Foto: Löwenrecht



"In der Region Braunschweig, insbesondere Salzgitter, sind meines Erachtens circa 80 Prozent der Bescheide falsch und gewähren den Hilfeempfängern zu wenig Leistungen. So haben wir oftmals alleinerziehende Mütter bei uns, die den Alleinerziehungsschlag, der monatlich bis zu 147,24 Euro betragen kann, ohne Angaben von Gründen nicht erhalten", bemängelt der Rechtsanwalt. "Der Zuschlag wird einfach 'übersehen'"

Sein Tipp:Slle Alleinerziehende sollten darauf achten, dass im ALG II Bescheid im Berechnungsbogen der Punkt C1 steht: der sogenannte "Alleinerziehungszuschlag". Je nach Anzahl und Alter der Kinder gibt es hier bis zu 148 Euro mehr pro Monat. Weiterhin sollten sie bei falscher Angabe unbedingt einen Prüfungsantrag nach Paragraph 44 SGB X stellen.

Um keine Nachtragszahlungen zu versäumen, sollten etwaige Forderungen noch bis zum Jahresende eingereicht werden. Im August 2016 gab es eine Gesetzesänderung, die die bisher gültige unbefristete Nachzahlung zeitlich begrenzt.


mehr News aus Salzgitter