Salzgitter. Die Stadtkasse der Stadt Salzgitter macht auf die Fälligkeitstermine für Steuern und Gebühren im Mai 2024 aufmerksam und bittet gleichzeitig, die Abgabenbeträge bis zum Tage der Fälligkeit durch Überweisung auf eines ihrer Postgiro- oder Bankkonten zu begleichen.
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Hinweis: Das gilt nicht für die Abgabenpflichtigen, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung im Lastschriftverfahren erteilt haben.
Diese Steuern werden nun fällig
• Grundsteuer A
• Grundsteuer B
• Straßenreinigungsgebühr
• Hundesteuer
• Zweitwohnsitzsteuer
• Gewerbesteuervorauszahlung
• Abfallentsorgungsgebühren (Bescheid des Städtischen Regiebetriebes)