Ärger über private Parkplatzbetreiber – Das sagt die Stadt

Supermärkte bewirtschaften ihre Kundenparkplätze inzwischen oft über Dienstleister, die bei Verstößen entsprechende "Strafzettel" verteilen.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Salzgitter. Um Missverständnisse auszuräumen, erklärt die Stadt Salzgitter jetzt in einer Pressemitteilung: Erhöhte Parkentgelte, die auf privaten Parkplätzen erhoben werden, sind keine kommunalen Verwarn- oder Bußgelder, sondern zivilrechtliche Forderungen in Form einer Vertragsstrafe.



Es geht dabei um private Parkplätze – vor allem bei Supermärkten. Wer dort sein Fahrzeug abstellt, ohne die jeweiligen Richtlinien – Beispiel Höchstparkdauer oder Parkscheibenpflicht – zu befolgen, muss mit zivilrechtlichen Forderungen in Form von „erhöhten Parkentgelten“ rechnen.

Ortsratspolitiker kritisiert rüdes Vorgehen


Zuletzt fand das Thema auch seinen Weg in den Ortsrat Süd, wo Peter Kozlik (Freie Wähler) eine Anfrage an die Verwaltung gestellt hatte. Er kritisierte dabei die Vorgehensweise der privaten Parkplatzbetreiber – in diesem Fall vor allem in Salzgitter-Bad – beim Eintreiben der so entstandenen Parkschulden.

In Kozliks Anfrage heißt es unter anderem: Dieses Vorhaben wird von vielen Betroffenen als unverhältnismäßig und einschüchternd empfunden. An anderer Stelle spricht er von einem als "rüde empfundenen Vorgehen". Kozlik wollte daher Klarheit: Wie geht die Stadtverwaltung mit dieser Situation um?

"Erhöhte Parkentgelte" sind zivilrechtliche Forderungen


Inzwischen liegt die Antwort der Verwaltung vor – und diese deckt sich im Wortlaut größtenteils mit der jetzt versandten Pressemitteilung. Dort heißt es allgemein: Im Stadtgebiet von Salzgitter wie auch in vielen anderen deutschen Kommunen setzen private Supermarktbetreiber oder andere Unternehmen für ihre Kundenparkplätze immer öfter private Parkplatzbetreiber oder beauftragte Dienstleister ein, die die jeweils geltenden Parkbedingungen überwachen. Bei Verstößen werden zivilrechtliche Forderungen in Form von „erhöhten Parkentgelten“ geltend gemacht.

Es handele sich dabei ausdrücklich nicht um Verwarn- oder Bußgelder der Stadt Salzgitter, sondern um private Vertragsstrafen, auf deren Höhe die Stadt keinen Einfluss habe. Es gelten dabei die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Parkplätze auf diese Weise zu betreiben, sei weder anzeige - noch genehmigungspflichtig. Für die Übermittlung der Halterdaten durch die zuständige Behörde gelten die gesetzlichen Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes. Parkplatzbetreiber seien dazu verpflichtet, auf die Parkbedingungen mit einem Schild hinzuweisen.

Die Stadt erklärt zudem darauf, dass Bürger, die die Rechtmäßigkeit einer bestimmten Vertragsstrafe anzweifeln, sich mit dem Parkplatzbetreiber oder Dienstleister auseinandersetzen müssen.

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