Stadt verschärft Auflagen - Das darf nicht mehr in die Bio-Tonne

Alle Biotonnen-Nutzer müssen diese Hinweise über die Befüllung der Behälter jetzt beachten.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Alexander Dontscheff

Salzgitter. Der Städtische Regiebetrieb (SRB) der Stadt Salzgitter teilt mit, dass sich mit der Anpassung der Bioabfallverordnung die Auflagen für die zulässige Menge an Störstoffen im Bioabfall verschärfen. Der SRB legt daher zukünftig besonderen Wert auf eine saubere Bioabfalltrennung, um die Menge an Störstoffen wie Kunststoffe und Restabfälle im Bioabfall zu reduzieren.



In den Biotonnen werden überwiegend Küchen- und Gartenabfälle, wie Obst- und Gemüsereste, Speisereste, Rasen- und Strauchschnitt sowie Blumen entsorgt.

Insbesondere Plastiktüten gehören nicht in den Bioabfall. Plastiktüten oder Biokunststoffbeutel, die aus biologisch abbaubaren Kunststoffen bestehen, sind von der Entsorgung über die Biotonne in der Stadt Salzgitter ausgeschlossen. Sogenanntes Bioplastik oder biologisch abbaubarer Kunststoff zersetzen sich in den praxisüblichen Kompostierungszeiten in den Anlagen nicht schnell genug und kleinste Kunststoffpartikel gelangen als Mikroplastik über den Kompost in die Umwelt.

Keine Plastiktüten in die Tonne


Der SRB bittet daher alle Nutzer der Biotonnen einige Hinweise über die Befüllung der Behälter zu beachten. Für die Entsorgung der Bioabfälle dürfen daher nur Zeitungspapier oder unbeschichtete Papiertüten verwendet werden. Verdorbene Lebensmittel dürfen nur ohne Verpackung in der Biotonne entsorgt werden.

Antworten auf weitere Fragen zur Abfallentsorgung gibt es unter der Rufnummer 05341/ 839-3741 sowie weitere Informationen auf den Internetseiten der Stadt Salzgitter unter www.salzgitter.de/leben/srb/bioabfall.php sowie auf Youtube unter https://youtube.com/shorts/uKlmPkZ3ryI


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