CDA fordert Mindest-Kurzarbeitergeld

Werde mit dem Kurzarbeitergeld kein Einkommen über dem Mindestlohn erreicht, solle die Bundesagentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld aufstocken, so die Forderung.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Salzgitter. Friseure, Kinos, Hotels, Cafés, Restaurants oder Geschäfte im Einzelhandel sind seit Monaten geschlossen. Viele Beschäftigte in den Branchen hatten jedoch schon vor Corona nur wenig Geld zur Verfügung. Auch mit der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 87 Prozent des Einkommens, bleibt einigen Beschäftigten ein Entgelt unterhalb des Mindestlohns. Die CDA Salzgitter fordert daher ein Mindest-Kurzarbeitergeld. Dies teilt die CDA in einer Pressemitteilung mit.


Die Vorsitzende Stefani Steckhan der CDA Salzgitter sagte dazu: „Niemand soll wegen Corona zum Sozialamt gehen müssen. Wir wollen für alle ein Einkommen auf Mindestlohn-Niveau sichern. Deshalb brauchen wir ein Mindest-Kurzarbeitergeld. Erreicht der oder die Beschäftigte mit dem Kurzarbeitergeld kein Einkommen über dem Mindestlohn, dann soll die Bundesagentur für Arbeit (BA) das Kurzarbeitergeld auf diesen Betrag aufstocken. Das Mindest-Kurzarbeitergeld kann so unbürokratisch Hilfe schaffen.“