Die Stadt Salzgitter informiert über die Bundestagswahl

Mittlerweile haben schon über 12.500 Bürger an der Briefwahl in Salzgitter teilgenommen.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Rudolf Karliczek

Salzgitter. Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab dem 22. September nicht mehr möglich, da die rechtzeitige Zustellung der Unterlagen per Post nicht mehr gewährleistet werden kann. Wegen der Postlaufzeiten wird allen Interessierten generell geraten, Briefwahl ab Mittwoch nur noch direkt in den Briefwahlbüros zu beantragen und abzuholen. Das berichtet die Stadt Salzgitter in einer Pressemitteilung.


Viele der rund 70.500 Wahlberechtigten haben bereits von der Möglichkeit der Briefwahl für ihre Stimmenabgabe bei der Bundestagswahl am 26. September Gebrauch gemacht.

Zur Briefwahl:
Bis Dienstag, 21. September, 9 Uhr, wurden von den Briefwahlbüros über 12.500 Briefwahlanträge bearbeitet - somit bereits mehr als vor vier Jahren insgesamt (rund 9.900). Unter Vorlage eines Personaldokuments und der übersandten Wahlbenachrichtigung kann noch bis Freitag unmittelbar in den Briefwahlbüros gewählt werden.

In der Außenstelle Salzgitter-Bad und im Rathaus Salzgitter-Lebenstedt ist das Briefwahlbüro zur Bundestagswahl noch zu folgenden Zeiten geöffnet:
Mittwoch bis Freitag 8.00 – 12.30 Uhr
Mittwoch 13.30 – 15.00 Uhr
Donnerstag 13.30 – 18.00 Uhr
Freitag (nur im Rathaus in Salzgitter-Lebenstedt) 13.30 - 18 Uhr

Die Briefwahlbüros sind barrierefrei zu erreichen.

Das Wahlbüro weist darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen spätestens am Sonntag, 18 Uhr, im Hausbriefkasten des Rathauses in Salzgitter-Lebenstedt vorliegen müssen. Die Beantragung und Entgegennahme von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mit entsprechender Vollmacht und für maximal vier Personen möglich. Bei plötzlicher schwerer Erkrankung kann der Wahlschein und auch die Briefwahlunterlagen noch am Samstag, 25. September, in der Zeit von 11 Uhr bis 12 Uhr sowie am Wahlsonntag von 8 Uhr bis 15 Uhr beantragt und ausgestellt werden. Für Rückfragen steht das Briefwahlbüro unter der Telefonnummer 05341 / 839-3665 zur Verfügung.

Informationen zum Wahlsonntag:
Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr durchgehend geöffnet. Wahlberechtigt sind Deutsche, wenn sie am Wahltag 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz haben, nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wer am Wahlsonntag seine Wahlbenachrichtigung nicht auffinden kann, kann trotzdem wählen. Es kommt nämlich allein auf die Eintragung im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahllokals an. Wer dort eingetragen ist, kann sein Wahlrecht auch unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses wahrnehmen.