Salzgitter. Ein Besucher des Hallenfreibades Thieder Bad teilte der Redaktion mit, dass es in dem Schwimmbad einen Aushang gebe, auf dem darauf hingewiesen wird, dass die Nutzung der Duschen auf eigene Gefahr erfolgt. Der Grund seien Legionellen. Auf Anfrage erläutert die Stadt Salzgitter die Hintergründe.
Dem Fachdienst Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen sei der Legionellenbefall bekannt, teilt Dr. Martin Neumann, Referatsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt, mit. Eine Meldung erfolgte seitens des Labors am 19. Januar 2026 – der höchste gemessene Wert lag an der Männerdusche bei 700 Koloniebildenden Einheiten pro 100 Milliliter, wonach für die gesamte Trinkwasserinstallation die Einstufung „mittlere Kontamination" gilt. Dies sei bei einem Wert zwischen 100 und 999 Koloniebildenden Einheiten der Fall.
"Gesundheitliche Gefahr eher gering"
Bei einem Wert von 700 sei die gesundheitliche Gefahr als eher gering einzuschätzen, so die Stadt Salzgitter. Gefährdet wären im äußersten Fall Menschen mit einem stark herabgesetzten Immunsystem.
Der Betreiber des Bades habe der Stadt mitgeteilt, dass er kein Duschverbot ausgesprochen habe, aber seinen Informationspflichten nachgekommen sei und einen Aushang über die Legionellenkontamination für die Schwimmbadbesucher zur Verfügung gestellt habe. In dem Aushang verweise er auf die eigene gesundheitliche Einschätzung der Nutzer, die Duschen zu nutzen oder aus gesundheitlichen Gründen von der Nutzung der Duschen abzusehen.
"Aus fachlicher Sicht"
Aus fachlicher Sicht sei dieses Vorgehen vollkommen in Ordnung. Ein Duschverbot beziehungsweise Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr seien nach den rechtlichen Vorgaben erst ab 10.000 Koloniebildenden Einheiten pro 100 Milliliter zwingend erforderlich.
Es stellt sich die Frage, inwieweit Betreiber von Schwimmbädern verpflichtet sind, ihren Gästen Duschen anzubieten. Martin Neumann teilt hierzu mit, dass es keine einzelne, eindeutige Rechtsnorm gebe, die Schwimmbadbetreiber dazu verpflichtet, Duschen anzubieten. Jedoch müssten Betreiber öffentlicher Schwimmbäder nach dem Infektionsschutzgesetz und den allgemein anerkannten Regeln der Technik gewährleisten, dass hygienische Bedingungen eingehalten werden. Um diese hygienischen Bedingungen zu erreichen, gehören Duschen und sanitäre Anlagen praktisch immer dazu.
Wie geht es weiter?
Doch wie geht es jetzt in Thiede weiter? Der Betreiber habe das Gesundheitsamt darüber informiert, dass bereits am 20. Januar eine Firma für eine Vor-Ort-Begehung im Thieder Bad gewesen sei und Maßnahmen zur Beseitigung der Kontamination bereits in der Planung und Beauftragung seien, teilt die Stadt mit. Eine Antwort der Thieder Bad gGmbH auf unsere Anfrage liegt noch nicht vor. Allerdings findet sich auf der Homepage des Bades sowie im Eingangsbereich des Schwimmbades der Hinweis, dass das Hallenbad von Montag, 2. März, bis Dienstag, 3. März, 15 Uhr wegen Reparaturarbeiten geschlossen bleibt. Möglicherweise besteht hier ein Zusammenhang.

