Salzgitter. Wie das Verwaltungsgericht Braunschweig auf Eilantrag entschieden hat, darf die NPD doch ihre Kundgebung am heutigen Dienstag in Thiede abhalten. Zuvor hatte sich die Stadt gegen die Veranstaltung ausgesprochen.
Die NPD darf die von ihr angekündigte Kundgebung am heutigen 4. April nicht an dem geplanten Ort in Salzgitter-Thiede an der Straße Schäferwiese durchführen. Allerdings darf die Kundgebung stattfinden. Sie soll lediglich an einen südlich gelegenen Ort verlegt werden.
"Das vollständige Verbot der Demonstration verstoße gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und sei rechtswidrig". Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts heute in einem Eilverfahren entschieden.
Am 30. März 2017 hatte die NPD der Stadt Salzgitter angezeigt, dass sie am 4. April zwischen 17 und 21 Uhr eine stationäre Kundgebung im Stadtteil Thiede in der Straße Schäferwiese im Bereich der öffentlichen Parkflächen und des Bürgersteigs in Höhe der Hausnummern 6 bis 8 durchführen wolle mit dem Veranstaltungsthema: „Ja zum deutschen Volk“. Die geschätzte Teilnehmerzahl bezifferte die Partei mit weniger als 20. Die Stadt Salzgitter untersagte die Veranstaltung mit Bescheid vom 31. März. Sie begründete dies damit, dass mit Rechtsverstößen durch die Kundgebung, insbesondere mit Straftaten zu rechnen sei.
Recht auf Demonstration
Das Verwaltungsgericht weist im Übrigen auf die besondere Bedeutung des durch Artikel 8 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland geschützten Versammlungsrechts hin:
Eine Demonstration dürfe zwar bei einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit untersagt werden. Eine solche Gefahr habe die Stadt Salzgitter aber nicht belegt. Sie habe weder konkrete Vorkommnisse aus der Vergangenheit benannt, noch durch polizeiliche Erkenntnisse nachgewiesen, dass es zu Rechtsverstößen bei der streitgegenständlichen Versammlung kommen kann. Für den Fall, dass es während der Kundgebung zu Straftaten komme, sei die Polizei gehalten und in der Lage, die Versammlung vor Ort zu unterbinden. Auch das Motto der Veranstaltung „Ja zum deutschen Volk“ gebe keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass Straftaten zu erwarten seien. Als Partei, die nicht verboten sei, stehe der NPD ebenso wie anderen politischen Parteien das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu. Dass das Bundesverfassungsgericht die Partei zwar nicht verboten, sie aber als verfassungsfeindlich eingestuft habe, rechtfertige die Untersagung bei summarischer Prüfung ebenfalls nicht.
Die Veranstaltung wird einige Meter in südlicher Richtung auf der Straße Schäferwiese verlegt werden. Durch die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen der Polizei sei mit erheblichen Auswirkungen auf den Verkehr und die anliegenden Gewerbebetriebe zu rechnen.
Nähere Ausführungen zu den grundsätzlichen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Demonstrationen Rechtsradikaler enthält eine Informationsschrift des Gerichts, die im Internet abrufbar ist (www.verwaltungsgericht-braunschweig.niedersachsen.de, Menüpunkt Verwaltungsgerichtsbarkeit).
Dort heißt es unter anderem:
Für alle an der Entstehung des Grundgesetzes beteiligten Kräfte war es zwar ein zentrales Anliegen, sich von der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus abzusetzen, mit der neuen Verfassung also einen Gegenentwurf zu einem menschenverachtenden Regime zu schaffen, das über Europa und die Welt in unermesslichem Ausmaß Leid, Tod und Unterdrückung gebracht hat. Die Verfassung sollte aber im Vertrauen auf die Kraft der öffentlichen Auseinandersetzung auch ihren Feinden grundsätzlich Meinungsfreiheit gewähren. Das Grundgesetz vertraut auf die Fähigkeit der Bürgerinnen und Bürger, sich auch mit rechtsradikalen politischen Meinungen auseinanderzusetzen und sie im politischen Meinungskampf abzuwehren; es baut also darauf, dass die freie Auseinandersetzung mit solchen Ansichten und die öffentliche Diskussion darüber die wirksamsten Waffen sind gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien.
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts können die NPD und die Stadt Salzgitter das Rechtsmittel der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.
Gegendemo der IG Metall
Wie die IG Metall Salzgitter-Peine ebenfalls am 31. März mitgeteilte,wird es eine Gegendemonstration der Stahlwerker geben.
Erreichbarkeit
Die Anfahrtan den Kundgebungsortes Schäferwiese soll idealerweise, wegen der Vorkehrungen der Polizei,über den Pappeldamm,Lange Hecke/Wendehammer Schäferwiese erfolgen.
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