Einsatz für die Polizei: Das ist auf dem Salzgittersee verboten!

Am Montagnachmittag wurden die Beamten in die Reppnersche Bucht geschickt, um die Salzgittersee-Verordnung durchzusetzen.

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Gegen den Besitzer des Bootes wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Gegen den Besitzer des Bootes wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. | Foto: Rudolf Karliczek

Salzgitter. Am gestrigen Montagnachmittag, gegen 16 Uhr, wurde die Polizei zu einem nicht alltäglichen Einsatz in die Reppnersche Bucht am Salzgittersee gerufen. Ein Bürger hatte bei der Polizei angefragt, ob es denn genehmigt ist, mit einem Elektroschlauchboot auf dem Salzgittersee zu fahren.



Die Polizei habe daraufhin selbst erstmal die Salzgittersee-Verordnung lesen müssen und darauf zwei Beamte an den See gesendet. Denn das Befahren des Salzgittersees mit Motorbooten ist ohne Ausnahmegenehmigung verboten.

"Die Weiterfahrt untersagt"


Diese lag im gestrigen Fall offenbar nicht vor, wie die Polizei auf Nachfrage mitteilt. "Laut Paragraph 15 Absatz 1 der Salzgittersee-Verordnung ist es verboten, mit einem Motorboot den Salzgittersee zu befahren. Daher wurde im Rahmen einer Kontrolle des 43-jährigen Fahrers durch Beamte der Polizei Salzgitter ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt", berichtet Polizeisprecherin Carolin Spilker.

Das steht in der Verordnung


Im Wortlaut heißt es in der Verordnung: "Das Befahren des Salzgittersees mit Motorbooten, Amphibienfahrzeugen ist verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind die Fahrzeuge der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), die Fahrzeuge der Feuerwehren aus Salzgitter, der Polizei, der Seeunterhaltung und Seeaufsicht sowie des Betreibers der Wasserskiseilbahn im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung." Außerdem könne die Stadt Salzgitter den Betrieb von Motorbooten in Ausnahmefällen auf Antrag für Bergungs- und Rettungswecke einschließlich der Begleitung bei der Ausbildung in den zugelassenen Wassersportarten und für genehmigte wassersportliche Veranstaltungen zulassen.


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