Fälligkeitstermine für Abgaben


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Salzgitter. Die Stadtkasse der Stadt Salzgitter weist darauf hin, dass im Februar wieder Steuern und Gebühren zu zahlen sind.


Die Stadtkassebittet weiterhin, die Abgabenbeträge bis zum Tage der Fälligkeit durch Überweisung auf eines ihrer Postgiro- oder Bankkonten zu begleichen.

Am 15. Februar werden die Grundsteuer A und B, die Straßenreinigungsgebühr, die Hundesteuer, die Gewerbesteuervorauszahlung sowie die Abfallentsorgungsgebühren des Städtischen Regiebetriebs (SRB) für den Zeitraum Januar bis März fällig.

Das Team Steuern weist daraufhin, dass nur die Steuerpflichtigen, bei denen eine Änderung eingetreten ist, einen neuen Jahresbescheid für die Steuern erhalten. Für alle anderen gilt die Festsetzung im letzten Steuerbescheid.

Die Beiträge müssen bis zum Tag der Fälligkeit durch Überweisung beglichen werden. Dies gilt nicht für die Abgabenpflichtigen, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung im Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben.


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