Ferienzeit: Jetzt Kurzzeit-Pflegeplätze reservieren


Gerade für pflegende Angehörige stellt die Urlaubsplanung eine Herausforderung dar. Symbolbild: Pixabay
Gerade für pflegende Angehörige stellt die Urlaubsplanung eine Herausforderung dar. Symbolbild: Pixabay | Foto: Pixabay

Salzgitter. Bald stehen die nächsten Ferien und Feiertage vor der Tür. Pflegende Angehörige sollten sich deshalb schon jetzt um Kurzzeitpflegeplätze kümmern, denn die Nachfrage übersteigt zur Ferienzeit das Angebot. Dies berichtet die Alloheim Senioren Residenz Salzgitter in einer Pressemitteilung.


Fehlende Kurzzeitpflegeplätze seien gerade in den kommenden Monaten ein akutes Problem. Besonders zur Ferienzeit werde dieser Mangel für pflegende Angehörige deutlich spürbar. Denn auch im Raum Salzgitter stehe keine ausreichende Zahl an Verhinderungs- oder Kurzzeitpflegeplätzen zur Verfügung. Um Familien mit dringendem Bedarf schnell und unbürokratisch helfen zu können, rät die Alloheim Senioren-Residenz „Salzgitter“ freie Plätze für die Ferienzeit schon jetzt zu reservieren.

Schon jetzt um Pflegeplätze kümmern


In wenigen Wochen beginnen deutschlandweit die Pfingst- und Sommerferien. Pflegende Angehörige, die ihren Urlaub planen, stelle dies allerdings vor Herausforderungen. „Bei Reisen, wichtigen Terminen oder bedingt durch einen Ausfall der privaten Pflegeperson sind für viele Familien Kurzzeit- oder Verhinderungspflegeplätze sehr wichtig“, sagt Brigitte Lau, Einrichtungsleiterin der Alloheim Senioren-Residenz „Salzgitter“ in der Albert-Schweitzer-Straße 72, „zu Ferienzeiten sind Kurzzeitpflegeplätze kaum vorhanden. Darum sollte man sich schon jetzt darum kümmern.“


Um pflegenden Angehörigen diese Sorge zu nehmen, seien alle freien Plätze deutschlandweit in der Alloheim-Gruppe vernetzt. Brigitte Lau: „So können wir freie Pflegeplätze vermitteln und bei der Koordination helfen. Auch wenn aktuell bei uns nichts mehr frei sein sollte, suchen wir Alternativen, um zu helfen.“ Liege der geplante Urlaubsort innerhalb Deutschlands, ließe sich damit sogar auch unkompliziert ein freier Platz in der Nähe des jeweiligen Urlaubsortes der Angehörigen finden.

Pflegekassen beteiligen sich an den Kosten


Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege sei regulär auf 56 Tage im Jahr befristet und setze das Vorliegen eines Pflegegrades mindestens der Stufe II voraus. Immer dann, wenn Pflegebedürftige zeitweise nicht privat betreut werden könnten oder beispielsweise einen längeren Krankenhausaufenthalt hinter sich haben, könne man einen Kurzzeit- oder Verhinderungspflegeplatz in Anspruch nehmen. Die Pflegekassen würden sich dabei an den Kosten beteiligen. Nahezu alle Alloheim-Einrichtungen würden dabei Kurzzeitpflege stationär in einer Pflege-Residenz, als mobile Pflege zu Hause oder auch im Rahmen einer Tagespflege anbieten.

Brigitte Lau rät, sich bereits jetzt um einen freien Pflegeplatz zu bemühen: „Durch den enormen Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen wird es immer schwieriger einen Platz zu bekommen, je näher die Ferien rücken. Besonders bei Familien, die einen Angehörigen gerne in einer Residenz in ihrer Nähe untergebracht haben wollen, besteht dringender Handlungsbedarf.“ Mit einer möglichst frühen Organisation würden die Angehörigen ihre Chancen einen Kurzzeitpflegeplatz zu bekommen – und könnten dann entsprechend planen.