Festnahme in Berlin: Abgeordneter Ince (Linke) zieht gegen Polizei vor Gericht

Nach einer Festnahme im vergangenen Oktober wehrte sich der Linken-Abgeordnete Cem Ince juristisch gegen die öffentliche Darstellung der Berliner Polizei. Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun entschieden.

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Symbolfoto
Symbolfoto | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Salzgitter/Berlin. Im Oktober 2025 kam es während einer Demonstration in Berlin-Wedding zu einem Vorfall, an dem der Salzgitteraner Bundestagsabgeordnete Cem Ince (Die Linke) beteiligt war. Die Berliner Polizei hatte Ince damals öffentlich vorgeworfen, einen Beamten angegriffen zu haben. Ince wehrte sich gegen die Vorwürfe, der Fall landete vor Gericht. Nun hat das Verwaltungsgericht einen Beschluss gefasst.



Cem Ince nahm am 12. Oktober 2025 an einer Demonstration gegen Rüstungskonzerne in Berlin-Wedding teil. Nach Angaben des Abgeordneten war er dort als parlamentarischer Beobachter anwesend und durch eine Weste sowie mündliche Hinweise klar erkennbar. Dennoch sei es zu einem gewaltsamen Zugriff gekommen. Ince schilderte, dass ein Polizeibeamter ihm unvermittelt ins Gesicht geschlagen habe. Er sei weggezogen und in ein Polizeiauto geworfen worden, wo weitere Schläge gegen seinen Kopf erfolgt seien. Die Polizei Berlin stellte das Geschehen gegenüber der Presse hingegen so dar, dass die Festnahme aufgrund eines Angriffs des Abgeordneten auf einen Polizisten erfolgt sei. Der Abgeordnete kündigte an, Anzeige gegen die beteiligten Beamten zu erstatten.

Gericht rügt Vorverurteilung durch die Polizei


Der Fall landete vor dem Verwaltungsgericht Berlin. In dem Beschluss wird der Berliner Polizei vorläufig untersagt, belastende Behauptungen über den Vorfall weiter zu verbreiten. Das Gericht untersagte der Behörde unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 10.000 Euro die Aussage, die Festnahme sei „aufgrund eines vorangegangenen tätlichen Angriffs“ erfolgt. Die Richter kritisierten, dass die Polizei den Vorwurf als feststehende Tatsache darstellte, was den Eindruck erwecke, die Straftat stehe bereits fest.

Das Gericht wies darauf hin, dass das Ermittlungsverfahren gegen Cem Ince noch laufe. Da seine Schuld nicht bewiesen ist, gilt die Unschuldsvermutung. Die Polizei hätte die Vorwürfe daher nicht als feste Tatsache verbreiten dürfen. Nach Ansicht der Richter müssen staatliche Stellen bei ihren Aussagen eine sachliche Distanz wahren und dürfen Verdachtsmomente nicht so darstellen, als sei eine Person bereits überführt.

Falschbehauptung über Versammlungsstatus


Ebenso darf die Polizei nicht mehr behaupten, die Festnahme sei im Rahmen einer „nicht angezeigten Versammlung“ erfolgt. Diese Behauptung habe sich als falsch herausgestellt, da dem Gericht eine Anmeldebestätigung der Polizei für genau diese Demonstration vorlag. Das Gericht betonte, dass solche Falschbehauptungen den Abgeordneten zu Unrecht in die Nähe von „Unruhestiftern“ rücken würden.

Der Beschluss erging im Eilverfahren und gilt vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache. Unter dieser Hauptsache ist das eigentliche Klageverfahren zu verstehen, in dem endgültig entschieden wird. Die Richter sahen die Anordnung als notwendig an, um Nachteile für Ince abzuwenden, da er als Politiker auf sein öffentliches Ansehen angewiesen ist. Da die Polizei ihre Formulierungen im Verfahren verteidigt hatte, sah das Gericht die Gefahr, dass diese ohne Verbot wiederholt würden.

Ince äußert sich auf Social Media


Cem Ince
Cem Ince Foto: dts Nachrichtenagentur


„Dass nun ein Gericht bestätigt, dass die Polizei Berlin geltendes Recht verletzt hat, zeigt, wie wichtig eine rechtsstaatliche Kontrolle der Polizei ist. Es ist inakzeptabel, dass man von der Polizei erst geschlagen und anschließend medial vorverurteilt wird. Ich bin froh über die deutliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Sie zeigt, dass Betroffene derartige Rechtswidrigkeiten nicht hinnehmen müssen", schreibt Ince auf Facebook und Instagram.

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