Freie Fahrt: Das gilt ab jetzt auf diesem neuen Radweg

Der neue 1,5 Kilometer lange Radweg zwischen Salzgitter-Salder und Nord-Süd-Straße ist jetzt fertiggestellt und freigegeben.

Der neue Radweg ist jetzt offiziell freigegeben, nachdem Michael Peuke (v.li.), Torsten Fleige-Lütgering und Stefan Klein noch mal das Werk in Augenschein genommen hatten.
Der neue Radweg ist jetzt offiziell freigegeben, nachdem Michael Peuke (v.li.), Torsten Fleige-Lütgering und Stefan Klein noch mal das Werk in Augenschein genommen hatten. | Foto: Rudolf Karliczek

Salzgitter. Der Neubau des Radwegs entlang der Landesstraße L636 zwischen Salzgitter-Salder und der Nord-Süd-Straße (K 12) ist laut einer Pressemitteilung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abgeschlossen. Nach rund sechs Monaten Bauzeit steht der neue Abschnitt nun dem Radverkehr zur Verfügung. Jetzt erfolgte die offizielle Freigabe am heutigen Montag.



Der rund 1,5 Kilometer lange Radweg verläuft auf der Nordseite der L636. Er beginnt an der Straße Hopfenhof in Salzgitter-Salder und führt bis zur Kreuzung mit der K 12 (Nord-Süd-Straße) in Höhe der Deponie Diebesstieg.

"Sichere und komfortable Verbindung"


„Mit dem neuen Radweg schaffen wir eine sichere und komfortable Verbindung für den Radverkehr zwischen Salder und der Nord-Süd-Straße. Damit wird ein weiterer wichtiger Baustein für eine bessere Radverkehrsinfrastruktur in der Region umgesetzt“, sagt Michael Peuke, Leiter des Geschäftsbereichs Wolfenbüttel der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

Salzgitters Erster Bürgermeister Stefan Klein ergänzt: „Ich freue mich, dass der 1,5 Kilometer lange Radweg nun fertig ist und sich die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer auf diesem wichtigen Streckenabschnitt deutlich erhöht. Damit ist ein wichtiger Lückenschluss in unserem Radwegenetz erfolgt.“

Die Baukosten belaufen sich auf rund 850.000 Euro und werden gemeinsam vom Land Niedersachsen und der Stadt Salzgitter getragen. Die Stadt übernimmt dabei etwas mehr als die Hälfte der Kosten, um eine Verbreiterung des Radwegs von 2,50 auf 3,00 Meter zu ermöglichen. Dadurch kann der Radweg auch vom landwirtschaftlichen Verkehr genutzt werden.

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