Salzgitter. Während eines Überfluges eines niedersächsischen Polizeihubschraubers über das Stadtgebiet von Salzgitter kam es zu einer Laserblendung eines Besatzungsmitgliedes. Der Beamte musste nach der Blendung in ein Krankenhaus gebracht werden, wo schließlich eine ärztliche Untersuchung erfolgte, berichtet die Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel.
Die Polizei leitete eine Fahndung nach dem Verursacher ein, konnte diesen jedoch nicht ermitteln. Die Polizei weist daraufhin, dass Blendungen von Piloten und Insassen die Straftatbestände eines gefährlichen Eingriffes in den Luftverkehr sowie einer gefährlichen Körperverletzung verwirklichen können.
Zudem besteht die große Gefahr, dass nach einer Blendung der Augen die Flugsicherheit nicht mehr ausreichend gewährleistet sein könnte. Die Polizei macht deutlich, dass jegliche Blendungen mit einem Laserpointer verboten sind und den Straftatbestand einer gefährlichen Körperverletzung verwirklichen können.
mehr News aus Salzgitter