Salzgitter. Der Rat der Stadt Salzgitter hat am 28. Januar den Beschluss gefasst, gegenüber dem Land Niedersachsen die Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes(NKAG) anzuregen. Es sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Abgabensatzung-Abwasserbeseitigung der Stadt Salzgitter dahingehend ändern zu können, dass Grundstücksanschlusskosten künftig nur dann erhoben werden dürfen, wenn ein Sonderinteresse vorliegt oder die Maßnahmen vom Eigentümer selbst verursacht wurden. Darüber informiert die Stadt Salzgitter in einer Pressemitteilung.
Die Diskussion über die bisherige Praxis der Kostenerstattung wurde ursprünglich im Ortsrat Südost der Stadt Salzgitter angestoßen. Sie betrifft Kosten, die im Zuge des Abwasserbeseitigungskonzepts der Stadt für den Umschluss der Grundstücksanschlüsse vom Schmutzwasserkanal in den Zentralsammler entstehen. Nach geltender Rechtslage sind diese Kosten aktuell von den Grundstückseigentümern zu tragen. Das soll künftig geändert werden. Eine Änderung der kommunalen Abwasserabgabensatzung ist allerdings erst möglich, wenn im Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz die Voraussetzungen hierfür geschaffen werden.
Innenministerin sagt Unterstützung zu
Oberbürgermeister Frank Klingebiel hatte daraufhin die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens, um Unterstützung gebeten und die Änderung des Kommunalabgabengesetzes angeregt. Ende letzten Monats sicherte Ministerin Behrens Oberbürgermeister Klingebiel schriftlich zu, dass das Anliegen der Stadt Salzgitter, das ausdrücklich auch vom Niedersächsischen Städtetag unterstützt wird, in die aktuelle Rechtsprüfung zu möglichen Änderungen des NKAG aufgenommen wird. Sie bat gleichzeitig um Geduld, bis die Prüfung abgeschlossen ist. Klingebiel zeigte sich erfreut: „Ich begrüße es sehr, dass das Ministerium unser Anliegen ernsthaft prüft. Es ist wichtig, Grundstücksanschlusskosten nur dann zu erheben, wenn ein besonderes Interesse besteht oder der Anschluss selbst verursacht wurde. Dies würde den Kommunen mehr Handlungsspielraum geben und eine gerechtere Kostenverteilung ermöglichen.“