Gestärkte Opferrechte - Psychosoziale Unterstützung


Symbolfoto: Thorsten Raedlein
Symbolfoto: Thorsten Raedlein | Foto: regionalHeute.de

Salzgitter. Seit dem 1. Januar haben Opfer einer Straftat einen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Beratung. Zwei Mitarbeiterinnen in Braunschweig der Stiftung Opferhilfe sind auch für Salzgitteraner zuständig.


Die psychosoziale Prozessbegleitung ist aber nicht nur für das Prozessverfahren vorgesehen, sondern auch für Angstbewältigung und Beratung in allen Bereichen, die durch die Straftat beeinflusst wird. Die Unterstützung ist ein kostenloses Angebot, das die Opferrechte stärken soll und von den Betroffenen bei Gericht beantragt werden kann. Gespräche über die Tat sind übrigens tabu, damit die Mitarbeiterinnen unvoreingenommen helfen können. Eine psychische Unterstützung und Beruhigung, um Ängste und Schlaflosigkeit zu mildern und Fragen zum allgemeinen Prozessablauf zu klären, wird hingegen ausdrücklich angeboten.


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