Gesundheitsamt am Limit - Appell an Eigenverantwortung

Infizierte und Kontaktpersonen hätten auch ohne Benachrichtigung durch das Gesundheitsamt verpflichtungen, so die Stadt.

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(Symbolbild) | Foto: Rudolf Karliczek

Wolfsburg. Das Gesundheitsamt der Stadt Wolfsburg ist intensiv damit beschäftigt, die täglich anwachsende Zahl der Meldungen von Covid-19-Erkrankten aus Wolfsburg zu bearbeiten. Aktuell komme es angesichts der hohen Zahlen und Kontakte zu Verzögerungen, gemeldete Personen können nicht immer am zeitnah kontaktiert werden. Das Gesundheitsamt appelliert daher an die Eigenverantwortung bei einem positiven Corona-Test. Die Stadt Wolfsburg informiert in einer Pressemitteilung.


In der Regel erfolgt die Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes bei positiv getesteten Personen per Brief. Dieser enthält alle wichtigen Informationen, Dokumente und Regelungen für die betroffene Person - eine Leerung des Briefkastens muss also sichergestellt sein, um diese Informationen auch zu erhalten.

Bürger haben eigene Verpflichtungen


Bürgerinnen und Bürger seien aber unabhängig von einem Kontakt mit dem Gesundheitsamt durch das Land inzwischen ausdrücklich verpflichtet, einen eigenen Beitrag zum Infektionsschutz zu leisten: "Wer erfährt, dass der eigene Corona-Test positiv ist, muss sofort dazu beitragen, andere Menschen vor weiteren Infektionen zu schützen", betont Dr. Volker Heimeshoff, Geschäftsbereichsleiter Gesundheit. Die Rechtslage ist hier eindeutig: Man hat sich abzusondern von anderen und ist verpflichtet, eine Liste enger Kontaktpersonen zur späteren Verwendung des Gesundheitsamtes zu erstellen. Anders gesagt: Mit diesen Maßnahmen darf man nicht warten, bis sich Mitarbeitende des Gesundheitsamtes melden.



Bei Symptomen absondern


Das gelte auch für enge Kontaktpersonen: Wer engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte und weder geimpft ist noch als "genesen" gilt, muss sich ebenfalls sofort absondern, um andere zu schützen. Und natürlich sollen sich auch Personen absondern, die unter typischen Symptomen einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 leiden, also zum Beispiel an Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- oder Geschmacksverlust. "Man muss sich absondern, wenn man deswegen getestet worden ist und darf hier nicht abwarten, bis das Ergebnis des Tests vorliegt", bekräftigt Heimeshoff.



Das Gesundheitsamt wird Betroffene auch in dem jetzt sehr dynamischen Infektionsgeschehen beraten, die erforderlichen Anordnungen aussprechen und Dokumente zusenden. "Wir setzen dabei aber auch darauf, dass sich jede und jeder im Interesse des eigenen Umfelds, aber auch der Allgemeinheit, über die eigenen Möglichkeiten informiert, um zur Eindämmung des Infektionsgeschehen beizutragen", so Heimeshoff weiter.


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