Salzgitter. In einer am heutigen Montag veröffentlichten Pressemitteilung, gibt der Städtische Regiebetrieb (SRB) die Abräumung abgelaufener Gräber bekannt. Von der vorgesehenen Einebnung seien die Erdreihengräber des Jahrgangs 1991 sowie die Kindergräber und Urnenreihengräber aus dem Jahre 2001.
Die von der Abräumung betroffenen Friedhofsteile werden durch Hinweisschilder gekennzeichnet, so der SRB. Die vorgesehenen Gräber würden zum Teil ebenfalls durch Hinweisschilder markiert werden. Auch Wahlgrabstätten der genannten Jahrgänge seien von der beabsichtigten Abräumung betroffen, sofern Ruhefristen der Gräber abgelaufen sind. Allen Nutzungsberechtigten von Wahlgrabstätten werde empfohlen, die in der Erwerbsurkunde begrenzte Laufzeit im Hinblick auf eine mögliche Verlängerung zu überprüfen. Für weitere Fragen stünden die Mitarbeiter des SRB zur Verfügung. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind hier zu finden.
Gräber werden auf dem Friedhof eingeebnet
Betroffen seien Gräber der Jahrgänge 1991 und 2001.
Symbolbild. | Foto: Anke Donner