Grillen im öffentlichen Raum verboten

Darauf weist die Stadt Salzgitter hin. Ein Verstoß kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Anke Donner

Salzgitter. Am vergangenen Wochenende hatten viele Besucherinnen und Besucher die Grünanlagen des Salzgittersees genutzt, um dort zu zweit oder in der Gruppe zu grillen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass auch nach der neuen Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung, die am 8. Juni in Kraft getreten ist, das Grillen auf öffentlichen Plätzen nach wie vor verboten ist. Dies berichtet die Stadt Salzgitter.


In den vergangenen Tagen wurden Personen, die verbotenerweise ihre Grills am Salzgittersee aufgebaut und entzündet hatten, überwiegend lediglich verwarnt. Aufgrund der Vielzahl der Verordnungen gegen die Ausbreitung von Covid-19 und ihrer oftmals recht kurzen Geltungsdauer mag Verunsicherung herrschen bei der Frage, was nun (wieder) erlaubt ist und was nicht. Aus diesem Grund erfolgt die Klarstellung seitens der Stadtverwaltung: Grillen im öffentlichen Raum ist verboten. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 150 Euro geahndet werden kann und auch geahndet werden wird.


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