Salzgitter. Seit Montag gilt die neue niedersächsische Corona-Verordnung. Zahlreiche Lockerungen sind in einem Stufenplan vorgesehen, die von den an fünf Werktagen festgestellten 7-Tages-Inzidenz-Schwellenwerten von unter 100, unter 50 und unter 35 zwingend abhängen. Wie die Stadt Salzgitter in einer Pressemitteilung berichtet, hat man auch hier die nächste Lockerungsstufe erreicht.
Oberbürgermeister Frank Klingebiel: „Auch in Salzgitter zeigten das disziplinierte Verhalten aller Bürgerinnen und Bürger und die getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen der Stadt neben der Testmöglichkeiten und des Impffortschrittes erfreuliche Wirkung." Der 50er-7-Tages-Inzidenz-Schwellenwert wurde seit fünf Werktagen (Donnerstag, Freitag, Samstag, Montag und Dienstag) unterschritten. Der Sonntag zählt bei der Lagebewertung rechtlich nicht mit. Jetzt kehrt in vielen Bereichen wie Einzelhandel, Gastronomie, Sport und Freizeit ein weiteres deutliches Stück mehr Freiheit zurück. Ab Donnerstag greifen die im Stufenplan des Landes für diesen Fall geregelten weiteren Lockerungen. Bis einschließlich Mittwoch finden aber die Regelungen aus der neuen niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Mai Anwendung, die bei einer Überschreitung des 7-Tages-Inzidenz-Schwellenwertes von 50 laut Stufenplan vorgeschrieben sind.
Lockerungen ab Dienstag
Folgende Regelungen treten unabhängig davon bereits am heutigen Dienstag in Kraft: Die per städtischer Allgemeinverfügung vom 17. März erweiterte Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auf den Parkplätzen am Salzgittersee und Burgberg Lichtenberg wird aufgehoben. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in den Innenstädten von Salzgitter-Bad und Salzgitter-Lebenstedt sowie am Einkaufszentrum/ Einkaufsmarkt Fredenberg und auf den Plätzen der Wochenmärkte bleibt dagegen vorerst bestehen, da sie an die 7-Tages-Inzidenz-Schwellenwerte von 50 und 35 gekoppelt ist.
Zu besichtigen sind ab Dienstag wieder das Museum Schloss Salder und der Pferdestall mit der Stadtgeschichte, täglich zu den üblichen Öffnungstagen und Öffnungszeiten unter Beachtung besonderer Schutzregelungen.“ Im Städtischen Museum Schloss Salder gilt das bereits im vergangenen Jahr bewährte Hygienekonzept mit Besucherführung, gedeckelter Gästezahl und begrenzter Aufenthaltszeit in den Ausstellungen.
Testpflicht entfällt Donnerstag
Vorerst ist für den Besuch ein tagesaktueller negativer Covid-19-Test, der von einer offiziellen Teststelle durchgeführt wurde, ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis erforderlich. Während des gesamten Besuches muss eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Zur Kontaktnachverfolgung wird die Luca-App genutzt. Gäste ohne diese App werden wie bisher schriftlich dokumentiert. Ab Donnerstag entfällt die Testpflicht im Museum.
Ohne Testpflicht ist weiterhin die Stadtbibliothek geöffnet. Die Zweigstellen der Stadtbibliothek in Lebenstedt und Salzgitter-Bad erweitern ab Dienstag ihre Öffnungszeiten.
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