Inzidenz von 336: Salzgitter führt 2G-Regel ein

Ab Samstag haben in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Salzgitter. In den vergangenen acht Tagen hat sich die Inzidenz in Salzgitter mehr als verdoppelt und liegt am heutigen Donnerstag bei 330,6. Nun zieht die Stadt die Konsequenzen. Ab Samstag, 20. November, gilt auch in Salzgitter wie bereits in vielen Nachbarkommunen die 2G-Regel in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens. Das teilt die Stadt Salzgitter in einer Pressemitteilung mit.



Die 7-Tage-Inzidenz in Salzgitter liegt nur noch knapp unter der bundesweiten Inzidenz von 336,9. „Landesweit liegen wir mit dieser Inzidenz auf Platz 2. Glücklicherweise schlagen diese Zahlen aktuell noch nicht auf die covidbedingte Belegung der Krankenhaus- und Intensivbetten durch. Dort befinden sich heute insgesamt drei Erkrankte mit einer bestätigten Covid-Infektion und zwei Verdachtsfälle auf Normalstation. Da es sich stadtweit jedoch um ein diffuses Infektionsgeschehen handelt, haben wir uns nach intensiver Beratung zur dringend notwendigen Anwendung der 2G-Regel in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens in unserer Stadt entschieden“, erklärt Oberbürgermeister Frank Klingebiel.

Hier gilt 2G


Ab Samstag wird durch Allgemeinverfügung geregelt, dass die 2G-Regel (Nachweispflicht der vollständigen Covid-19-Impfung oder Genesenennachweis) in vielen öffentlichen Bereichen gilt. Diese verschärfte Zutrittsregelung findet gemäß Verfügung zum Beispiel in Gastronomiebetrieben, Clubs, Shisha-Bars, Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmhallen, Museen, Kinos und Kultureinrichtungen Anwendung. Bürgerinnen und Bürger, die lediglich einen Test vorweisen können, erhalten keinen Zutritt zu diesen oder ähnlichen Einrichtungen mehr.


Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Impfung erhalten können. Letztgenannte dürfen die Areale betreten, Leistungen entgegennehmen sowie an Veranstaltungen teilnehmen, soweit sie einen negativen Test vorweisen können.

Auch für Sitzungen, Zusammenkünfte oder Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 gleichzeitig anwesenden Teilnehmenden gilt dann die 2G-Regel. Eine vollständige Übersicht über die Einrichtungen, in denen 2G fortan angewendet werden muss, ist in der städtischen Allgemeinverfügung zu finden.

Und die Weihnachtsmärkte?


Wer einen Besuch auf dem Weihnachtsmarkt in Salzgitter-Lebenstedt, bei dem „Lebendigen Adventskalender“ in Salzgitter-Bad, beim Adventstreff im Städtischen Museum Schloss Salder oder bei vergleichbaren Verkaufsständen plant, muss aufgrund der Entwicklung der Pandemie auch hier folgende 2G-Regelungen zwingend beachten - der Verzehr von Speisen und Getränken sowie die Nutzung von Fahrgeschäften ist nur möglich für Besucher, die den Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung erbringen können. Die Weihnachtsmärkte in Salzgitter wurden in diesem Jahr pandemiebedingt neu geplant und sind als abgeschlossene Areale angelegt, an deren Zugängen die Impf- oder Genesenennachweise kontrolliert werden.


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