Kinder-und Jugendkommission lädt Jugendliche zur Sitzung ein


Symbolbild: Pixabay
Symbolbild: Pixabay | Foto: pixabay

Salzgitter. Erstmalig tagt die niedersächsische Kinder- und Jugendkommission am 7. Februar in Salzgitter. Die Mitglieder der Kommission möchten ihre Sitzungen des Öfteren in niedersächsischen Kommunen durchführen, die Erfahrungen in der Umsetzung mit Beteiligungsstrukturen in unterschiedlicher Form gemacht haben, so die Kommission in einer Pressemitteilung.


Zu den Beteiligungsstrukturen gehören unter anderem Jugendparlamente, kommunale Kinderkommissionen, Kinderbeauftragte und vieles mehr. Es sei ausdrücklich gewünscht, Jugendliche als Gäste an den Sitzungen teilnehmen zu lassen und im Sitzungsverlauf, nach vorheriger Absprache, ihre Arbeit vor Ort vorzustellen. Die Details könne man auf der Internetseite der Kommission dem jeweiligen Einladungsschreiben entnehmen.

Ein einzigartiges Konstrukt


In der anstehenden Sitzung würden Mitglieder des kommunalen Jugendparlaments aus Salzgitter ihre Tätigkeiten in der Kommune vorstellen. Ebenso werde die Familienbeauftragte die kinder- und familienfreundlichen Strukturen der Stadt Salzgitter darstellen. Bereits in der vergangenen Wahlperiode des Landtages hätte es eine Kinderkommission gegeben. Zwischen Dezember 2016 und dem Ende der Wahlperiode habe sie sich mit dem Thema Partizipation befasst und hätte auch Empfehlungen für die Arbeit des Nachfolgegremiums vorgelegt. Im Juni 2018 sei die Kinder- und Jugendkommission gesetzlich verankert worden.


Wie schon die Kinderkommission, bleibe das Konstrukt der Kinder- und Jugendkommission einzigartig in Deutschland. Sie sei bundesweit erst die dritte Kinderkommission. Eine solche Expertengruppe gebe es noch beim Deutschen Bundestag und in Bayern, doch beide Kommissionen seien ausschließlich mit Abgeordneten besetzt. Die Niedersächsische Kinder- und Jugendkommission zeichne sich dadurch aus, dass sie sich aus Abgeordneten des Landtags und unabhängigen Experten zusammensetzt. Das Gremium sei in ihrer Tätigkeit unabhängig und werde seine Themen selbst wählen.

Einsatz für Belange von Kindern und Jugendlichen


Die Kinder- und Jugendkommission habe die Aufgabe sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen, insbesondere für deren gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit, für deren Schutz und deren Rechte sowie für die Weiterentwicklung politischer Beteiligungsmöglichkeiten einzusetzen. Die Kommission solle durch Öffentlichkeitsarbeit auch das gesellschaftliche Bewusstsein der Belange von Kindern und Jugendlichen fördern. Sie berate das Sozialministerium und die Fraktionen des Landtages zu allen Belangen dieser Adressatengruppe.

Die Mitglieder der Kinder- und Jugendkommission wären von der Landesregierung auf Vorschlag der im Landtag vertretenen Fraktionen und des Landesjugendhilfeausschusses bestellt worden. Anzumerken sei, dass alle Mitglieder und Stellvertretungen ehrenamtlich tätig sind, bis auf die hauptamtliche Geschäftsführung der Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission.