Salzgitter. Eigentlich sollten die Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz eine Erleichterung für alleinerziehende Eltern bringen. Durch das verspätete Inkrafttreten des Gesetzes kam es dazu, dass Neuanträge erst verzögert bearbeitet werden konnten. Auch in Salzgitter liegen aus dieser Zeit noch Neuanträge auf den Schreibtischen der Jugendamtsmitarbeiter.
Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken kam es zu der Verzögerung. So ließ die abschließende Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier beinahe ein halbes Jahr auf sich warten. Eine Zeit, in der den Kommunen nach eigenen Angaben die Hände gebunden gewesen seien (regionalHeute.de berichtete). Anträge nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) lagen dadurch vorerst unbearbeitet auf den Schreibtischen der Jugendämter und werden erst jetzt sukzessive abgearbeitet. Ein Zustand, der Familien bis an die Belastungsgrenze bringt, so auch im Falle des 31-jährigen Florian Becker. Dieser wartete Monate auf das ihm zustehende Geld (regionalHeute.de berichtete).
Wie die Stadt bestätigte, meldete sich nach unserem Bericht das Jugendamt bei dem jungen Vater, zu seinem Glück konnte ihm mitgeteilt werden, dass sein Antrag bereits in der Bearbeitung sei. Mittlerweile hat Florian Becker seinen Bescheid bekommen und er erwartet nun die Auszahlung des rückständigen Geldbetrages.
Doch wie ist der Stand jetzt? regionalHeute.de hat bei der Stadt Salzgitternachgefragt. Diese teilte mit:
"Bereits im Juni wurden Anträge auf Leistungen nach dem neuen Unterhaltsvorschussgesetz entgegen genommen. Die Antragsteller wurden beraten und es wurde ausdrücklich auf die zu diesem Zeitpunkt fehlende gesetzliche Grundlage hingewiesen. Seit Juni 2017 sind 723 Anträge auf Unterhaltsvorschuss eingegangen. Eine Bearbeitung war erst nach der Veröffentlichung des Gesetzes am 17.08.2017 möglich, da davor die gesetzliche Grundlage für eine Bewilligung fehlte.
Anfang November waren davon noch 301 Anträge offen. Seit 18.August konnten somit bereits 422 Anträge beschieden werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet.
Da der Unterhaltsvorschuss rückwirkend zum 1. Juli gezahlt wird, sind die nicht erhaltenen Beträge nicht verloren, sondern werden im Ganzen gezahlt.
Erst nach Aufnahme in das Bundesgesetzblatt (17. August) konnten die Kommunen tätig werden, so dass das Gesetz erst zum 18.August in Kraft trat. Hinzu kommt, dass die Stadt Salzgitter nach dem Gesetz einer Antragsstellerinnen/einem Antragssteller eine Bewilligung erst dann ausstellen kann, wenn sie zuvor dem anderen Elternteil des Kindes Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Auch das kann zu einer Verzögerung beitragen.
Eine Verzögerung durch eine Dienstanweisung innerhalb der Verwaltung hat es nicht gegeben. Im Gegenteil durch Ausschreibung von neuen Stellen in diesem Bereich hat die Stadt Salzgitter frühzeitig versucht, den zu erwartenden höheren Arbeitsaufwand aufzufangen. Jedoch war bis zum in Krafttreten des Gesetzes noch nicht wirklich sicher, wie hoch der Stellenbedarf tatsächlich seien würde. Hinzu kam das durch die Gesetzesänderung die große Nachfrage nach qualifiziertem Personal in ganz Deutschland anstieg. Dadurch konnten einige Stellen noch nicht besetzt werden. Außerdem müssen sich die neuen Kolleginnen und Kollegen in das neue Wissensgebiet erst einarbeiten.
Die Stadt Salzgitter bittet die Antragsstellerinnen und Antragsteller um Verständnis, dass es durch die Vielzahl der Anträge zu längeren Bearbeitungszeiten kommt."
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