Mindener Straße: Tempolimit der Stadt war rechtswidrig

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Die Bürger in Salder verleihen ihren Forderungen mit einer Plakataktion Nachdruck. Foto: Antonia Henker
Die Bürger in Salder verleihen ihren Forderungen mit einer Plakataktion Nachdruck. Foto: Antonia Henker | Foto: ProSal; Klaus Kreisel

Salder. Es ist erst zwei Wochen her, da gingen die Bürger in Salder auf die Straße und protestierten gegen die Aufhebung des Tempolimits in der Mindener Straße. Mittlerweile haben sich die Stadt und das Verkehrsministerium dazu geäußert.


"Irritierend war vor allem, dass die Aufhebung des Tempolimits unangekündigt, quasi 'über Nacht' erfolgte", kommentiert Klaus Kreisel, Sprecher der Bürgerinitiative ProSal (regionalHeute.de berichtete).

Dadurch sei es natürlich auch schwer nachzuvollziehen welche Beweggründe es von Seiten der Stadtgab, das Limit aufzuheben.
Eine Nachfrage aufgrund eines Bürgerbriefes durch regionalHeute.de,führte zueiner ersten Stellungnahme der Stadt.
Hierin erklärte die Verwaltung, dass sie den Ärger der Bürger durchaus nachvollziehen könne. Die Straßenverhältnisse seien bekannt, das Ergebnis sei auch aus städtischer Sicht "unglücklich".

"Da wir die gesamte Argumentation und den Dialog der Stadtverwaltung mit der Landesverwaltung nicht kennen, ist es fast unmöglich Gegenargumente zu finden", erklärt Kreisel. Trotzdem will sichdie Bürgerinitiative damit noch nicht zufrieden geben und hat daraufhin eingehend recherchiert.

ProSal fand infolgedessen zahlreicheArgumente, die für ein Tempolimit in dem circa 420 Meter langen Straßenabschnitt der Mindener Straße (vom Forstweg bis zur Kreuzung Museumstraße) sprechen - dafür führte sieverkehrs,- und straßenbaurechtlichen Vorschriften an.

Weiterhin willdie Bürgerinitiative den Niedersächsischen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in die Pflicht nehmen, der Anordnung der Stadt Salzgitter auf eine Tempolimitierung des Straßenstückes zuzustimmen.

Keine ausreichende Begründung


Externe Recherchen führten zu einer Stellungnahme des Ministeriums, die uns die Bürgerinitiative zu Verfügung gestellt hat. Darin wird begründet:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist vom Verordnungsgeber der StVO bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt worden. Es steht somit nicht im freien Ermessen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, eine andere Höchstgeschwindigkeit festzusetzen.

Die Stadt hatte das temporäre Limit demnach nur erwirken können, weil sie sich auf Straßenschäden berief:
Die Stadt Salzgitter hat ihre verkehrsbehördliche Anordnung damit begründet, dass auf der K 40 Straßenschäden vorliegen und dass die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer von einem vor und nach der geschlossenen Ortschaft vorhanden separaten Fahrradweg innerhalb der geschlossenen Ortschaft auf die Fahrbahn der K 40 wechseln müssen.

Auch unter Berücksichtigung der vorhandenen Schäden konnte die Stadt Salzgitter die Maßnahmennicht weiter aufrechterhalten. Das Ministerium wies die Stadt an, "ihre diesbezügliche verkehrsbehördliche Anordnung aufzuheben und die aufgestellten Verkehrszeichen wieder zu entfernen".
Auf der Mindener Straße sind unstrittig Straßenschäden zu verzeichnen. Nach Feststellung des regionalen Geschäftsbereichs Wolfenbüttel der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sind diese Schäden jedoch nicht geeignet, eine Verkehrsbeschränkung zu begründen. Die Verkehrssituation für die Fahrradfahrer ist eine innerorts überall anzutreffende Verkehrssituation, die der Verordnungsgeber durch Festsetzung der Regelgeschwindigkeit auf 50 km/h innerorts bereits berücksichtigt hat. Nach Bericht der örtlichen Polizeidienststelle ist auch die Unfalllage auf der in Rede stehenden Straße unauffällig. Somit liegen keine Rechtsgutverletzungen im Sinne der StVO vor, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 rechtfertigen könnten und die Anordnung der Stadt Salzgitter ist als rechtswidrig anzusehen.

Gewonnen ist dadurch für die Bürger von Salder noch nichts, dennoch schaffte der Schriftverkehrein wenig mehr Transparenz und erklärt die Beweggründe der Stadt.

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