Salzgitter. Zu viel Schnee, keine Leerung: Am Montag fiel die Müllabfuhr in manchen Stadtteilen Salzgitters witterungsbedingt aus. Zu den genauen Gründen und dazu, wie es weitergeht, äußert sich jetzt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung.
Demnach gibt der Städtische Regiebetrieb Salzgitter (SRB) Hinweise zum Umgang mit den nicht geleerten Mülltonnen und dazu, dass die ausgefallene Leerung nicht berechnet wird.
Sicherheit geht vor: SRB leert teilweise Tonnen nicht
Aufgrund der winterlichen Witterungsverhältnisse konnte die Abfuhr der Restabfallbehälter am in einzelnen Stadtteilen nicht wie geplant durchgeführt werden, heißt es dort. Glätte und nicht sicher befahrbare Straßen machten eine Leerung aus Sicherheitsgründen teilweise unmöglich. Die Maßnahme diente dem Schutz der Mitarbeiter und aller Verkehrsteilnehmer.
Die betroffenen Abfallbehälter sollen wieder auf das Grundstück zurück und zum nächsten regulären Leerungstermin bereitgestellt werden. Eine nachträgliche Sonderleerung werde nicht erfolgen.
Sollte das Fassungsvermögen der Restmülltonne bis zum nächsten Termin nicht ausreichen, können orangefarbene Restabfallsäcke im Rathaus Lebenstedt und Bad, beim SRB sowie in der Südstern Apotheke Lebenstedt erworben werden. Diese werden bei der nächsten regulären Abfuhr zusätzlich mitgenommen.
Zusätzlich besteht bis einschließlich 7. Februar die Möglichkeit, Restabfall ausnahmsweise in Säcken während der regulären Öffnungszeiten gegen eine Gebühr am Entsorgungszentrum Salzgitter GmbH (Diebesstieg 50) abzugeben. Für Verpackungsabfälle aus der Gelben Tonne können ausnahmsweise auch transparente Säcke genutzt werden, die ebenfalls mitgenommen werden.
Hinweis zur Abfallgebühr
Zudem teilt die Verwaltung in diesem Zusammenhang mit: Pro Restabfallbehälter werden unabhängig von zusätzlichen Leerungen grundsätzlich 12 Pflichtleerungen pro Kalenderjahr berechnet. Dabei ist es unerheblich, in welchem Monat die Leerungen erfolgen.
Da die Leerung am 26. Januar ausgefallen ist, wird diese Leerung nicht berechnet. Die ausgefallene Leerung kann stattdessen in einem anderen Kalendermonat nachgeholt werden. Für die betroffenen Haushalte entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

