Neues Förderprogramm für benachteiligte Quartiere beschlossen

Für die benachteiligten Bereiche/Quartiere in allen Stadtteilen Salzgitters gibt es mit der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen mit erhöhtem Handlungsbedarf“ ein neues Förderprogramm.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Rudolf Karliczek

Salzgitter. Der Rat der Stadt Salzgitter hat eine neue Richtlinie beschlossen, mit der Projekte und Maßnahmen gefördert werden. Damit sollen das bürgerschaftliche Engagement und die Gemeinschaft gestärkt werden. Darüber hinaus sollen benachteiligte Quartiere städtebaulich aufgewertet werden. Ein formloser Antrag kann bis Ende Februar gestellt werden, berichtet die Stadt am heutigen Mittwoch in einer Pressemitteilung.



In den 31 Stadtteilen Salzgitters gibt es viele Quartiere mit sozial schwachen Gruppen unterschiedlicher Herkunft. Soziale Benachteiligungen entstehen aufgrund von schlechter Wohnqualität, einem vernachlässigtem Wohnumfeld sowie unzureichender Infrastruktur. Darüber hinaus können sich fehlende Erwerbstätigkeit und/oder geringe Einkommenssituationen der dort lebenden Bürgerinnen und Bürgern negativ auswirken.

Für diese benachteiligten Bereiche/Quartiere in allen Stadtteilen Salzgitters gibt es mit der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen mit erhöhtem Handlungsbedarf“ ein neues Förderprogramm, für das sich Interessierte mit einem Projekt/einer Maßnahme bewerben können (siehe unten).

Was für Projekte oder Maßnahmen werden gefördert?



Es werden einzelne Maßnahmen und Projekte gefördert, die eines der folgenden Ziele haben:
· Das Zusammenleben und das bürgerschaftliche Engagement fördern
· Die Identifikation mit dem Quartier fördern
· Das Stadtbild aufwerten
· Die Aufenthaltsqualität verbessern
· Den Stadtteil/das Quartier beleben
· Das Image des Quartiers stärken
· Die Integration fördern
· Das Miteinander im Quartier/Stadtteil fördern
· Soziale Benachteiligung vermeiden

Darüber hinaus sollten die Projekte sinnvoll und wirtschaftlich sein.

Eine Förderung kann insbesondere bewilligt werden für Maßnahmen als Sachinvestitionen wie zum Beispiel die Anschaffung und das Aufstellen von Abfallbehältern, Fahrradständern, Spielgeräten oder Beschilderungen und Maßnahmen, die keine Sachinvestitionen sind, sondern sozialintegrative Maßnahmen, interkulturelle Maßnahmen wie beispielsweise Freizeitangebote, Kreativkurse, Stadtteilfeste etc.

Wer kann einen Antrag stellen?


Alle Bürgerinnen und Bürger und/oder Vereine/Institutionen können einen formlosen Antrag stellen (mit einer ausführlichen Maßnahmenbeschreibung und einem Kosten- und Finanzierungsplan).

Dieser formlose Antrag muss bis zum 29. Februar beim Referat für Stadtumbau und Soziale Stadt gestellt werden (Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter, mail: stadtumbau@stadt.salzgitter.de). Wer Fragen hat, kann sich ebenfalls informieren unter der Telefonnummer 839-3386 montags von 10 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Eine andere Terminvereinbarung ist per E-Mail ebenfalls möglich.

Die Details der neuen Richtlinien (Antragsverfahren; Art und Höhe der Förderung etc. finden Interessierte auf der Internetseite der Stadt Salzgitter (www.salzgitter.de/sozialestadt)


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