Salzgitter. Beamte der Polizeiinspektion Salzgitter / Peine / Wolfenbüttel hielten am Abend des Neujahrs einen 41-jährigen Transporterfahrer in Salzgitter zunächst wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit an. Sie erwischten ihn dabei, wie er sein Smartphone in der Hand hielt und bediente. Doch wie das Hauptzollamt Braunschweig in einer Pressemeldung berichtet, war dies nur die Spitze des Eisbergs.
Während der Überprüfung der Dokumente des Mannes fiel den Polizisten eine größere Holzkiste im Heck seines Transporters sowie weiteres Ladegut auf, welches nicht ordnungsgemäß gesichert war, was eine weitere Verkehrsordnungswidrigkeit darstellte. Daher fuhren die Beamten mit dem Mann zunächst die Dienststelle in Salzgitter an und ließen den Transporter dort abstellen.
Zur Fahndung ausgeschrieben
Im Rahmen der weiteren Nachprüfungen in den polizeilichen Auskunftssystemen stellten die Polizisten dann fest, dass der Fahrer zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Beamten befragten ihn zu seiner Reiseroute und der Fahrer gab an, er sei von Schweden nach Wien gefahren und befände sich nun wieder auf dem Rückweg.
Da die Polizisten bezüglich der Ladung des Fahrzeugs keine straf- und zollrechtlichen Verstöße ausschließen konnten, entschieden sie sich mit dem zuständigen Hauptzollamt Braunschweig Kontakt aufzunehmen. Der Betroffene erklärte sich mit der Sicherstellung des Transporters samt Inhalt bis zum Folgetag sowie mit der beabsichtigten Durchsuchung einverstanden.
Potenzmittel verschiedener Hersteller
Am 2. Januar führten Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig dann eine Kontrolle des Fahrzeugs durch und stellten dabei, teilweise versteckt unter Schokolade, mehrere Packungen Tabletten fest. Dabei handelte es sich ausnahmslos um Potenzmittel verschiedener Hersteller mit unterschiedlichem Wirkstoffgehalt. Der Fahrer gab im weiteren Verlauf an, diese bringe er für Freunde mit.
Da jedoch insgesamt 3.320 Tabletten verschiedener Potenzmittel festgestellt werden konnten, gingen die Zöllner von einem gewerblichen Verbringen von Arzneimitteln in das Bundesgebiet aus, welches nach Arzneimittelgesetz verboten ist. Aufgrund dessen wurde gegen den Fahrer als Verbringer ein Steuerstrafverfahren wegen Bannbruch nach der Abgabenordnung in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz eingeleitet. Die Straftat wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahren oder mit Geldstrafe angedroht.
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