"Salzgitter sicher und sauber": Wird Catcalling verfolgt?

Knapp ein Jahr nach Vorstellung des überarbeiteten Konzepts zieht die Verwaltung eine Zwischenbilanz.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Salzgitter. Vor knapp einem Jahr, im Oktober 2024, hatten Polizei und Stadt Salzgitter das Konzept "Salzgitter sicher und sauber 2.0" vorgestellt. In der Ratssitzung am kommenden Mittwoch, 1. Oktober, zieht die Verwaltung hierzu einen ausführlichen Zwischenbericht. Dabei kommt auch ein besonderes Thema zur Sprache, das nach Intervention der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt mit auf die Agenda gesetzt wurde: Das sogenannte Catcalling.



Gleichstellungsbeauftragte Simone-Jeanine Semmler hatte Anfang dieses Jahres kritisiert, dass dem Konzept wichtige Aspekte aus weiblicher Sicht fehlen würden. Vor allem "Catcalling" sei nicht ausreichend berücksichtigt worden. Der Begriff bezeichne sexuell anzügliches Rufen, Reden, Pfeifen oder Gestikulieren gegenüber einer Person in der Öffentlichkeit.

Weder Straftat. noch Ordnungswidrigkeit


In ihrem Zwischenbericht zu "Salzgitter sicher und sauber 2.0" nimmt die Verwaltung nun dazu Stellung. Um Catcalling als besonderen Tatbestand zu definieren, sieht man derzeit offenbar kaum Möglichkeiten. Catcalling sei nach aktueller Gesetzes- und Rechtsprechungslage keine ausdrückliche Straftat und stelle grundsätzlich auch keine Ordnungswidrigkeit dar, heißt es in der Vorlage. Im Februar dieses Jahres habe eine Gesetzesinitiative aus Niedersachsen, die das ändern wollte, im Bundesrat keine Mehrheit gefunden.


Zwar habe der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, schnellstmöglich einen rechtssicheren und praktikablen Vorschlag vorzulegen, der den Schutz von Betroffenen umfassend sicherstellt, die Gesetzeslücke bleibe aber zumindest bis auf Weiteres bestehen. Es seien zwar Fallkonstellationen denkbar, in denen Catcalling als Belästigung der Allgemeinheit gewertet werden könnten, die Verwaltung sieht hierfür aber einen "sehr eingeschränkten Rahmen".

Bis zu 1.000 Euro Bußgeld


In diesen Fällen seien der Kommunale Ordnungsdienst und die Bußgeldstelle angewiesen, dementsprechende Bußgeldverfahren einzuleiten. Nach Erhöhung des Bußgeldkatalogs drohen hier Strafen bis zu 1.000 Euro.

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