Salzgitter. Das niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) hat den Nachtragshaushalt 2025/2026 der Stadt Salzgitter uneingeschränkt genehmigt. Das berichtet die Stadtverwaltung am heutigen Mittwoch.
Notwendig geworden war der Nachtrag, der im Oktober 2025 durch den Rat der Stadt Salzgitter beschlossen wurde, aufgrund von nicht vorhersehbaren Mehraufwendungen und Ertragsausfällen. Der ursprüngliche Doppelhaushalt 2025/2026 wurde strikt an den Jahresergebnissen der Vorjahre orientiert geplant. Aufgrund der so kaum mehr vorhandenen Spielräume im städtischen Etat war eine Kompensation der nicht vorhersehbaren Ertragsausfälle und Aufwandssteigerungen verwaltungsseitig nicht mehr abzufangen.
Kritik an Land und Bund
Der Oberbürgermeister habe mit seiner Verwaltung folgerichtig entsprechend der haushaltsrechtlichen Vorschriften einen Nachtragshaushalt für 2025/2026 aufgestellt und diesen im Oktober 2025 dem Rat zum Beschluss vorgelegt. „Die Finanzsituation der Kommunen ist alarmierend, deshalb fordere ich schon lange auch in meiner Funktion als Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages eine Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Land und Kommune. Wenn die Kommunen rund 25 Prozent der Aufgaben bestreiten, aber nur 14 Prozent der gesamtstaatlichen Steuereinnahmen erhalten, kann das auf Dauer nicht funktionieren. Diese dauerhafte strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen muss endlich aufhören. Unabhängig davon planen wir in Salzgitter verantwortungsvoll und eng an den Vorjahreseinnahmen und Vorjahresausgaben und stellen die Daseinsvorsorge und die Sicherung des sozialen Friedens in unserer Stadt sicher - auch über weitere genehmigte Kreditaufnahmen, da die zusätzliche Verschuldung im wesentlichen durch die Wahrnehmung unterfinanzierter Staatsaufgaben eintritt“, so Oberbürgermeister Frank Klingebiel.
Haushalt liegt zur Einsicht aus
Der Nachtragshaushalt 2025/2026 wurde trotz der starken Erhöhungen des Fehlbetrages und der daraus resultierenden Steigerung bei den Kreditbedarfen uneingeschränkt vom Innenministerium genehmigt. Er wird jetzt im Amtsblatt veröffentlicht und liegt dann eine Woche zur Einsichtnahme aus. Danach entfaltet er seine Rechtskraft. „Ich bin dankbar und fühle mich in meiner Haushaltsplanung bestätigt, da die Kommunalaufsicht des MI diesen Kurs mitgeht und die Genehmigung uneingeschränkt und ohne Auflagen erteilt hat. Dies zeigt mir, dass der grundsätzliche Kurs der Planung der richtige Kurs ist“, so Klingebiel abschließend.

