Sanierung der Straße Gittertor - So geht es weiter

In einer Beteiligungsveranstaltung konnten sich Interessierte über die Planungen informieren und diese diskutieren.

Die Beteiligungsveranstaltung fand am 12. Dezember statt.
Die Beteiligungsveranstaltung fand am 12. Dezember statt. | Foto: Stadt Salzgitter

Salzgitter. Am gestrigen Dienstag fand in der Mensa des Gymnasiums Salzgitter-Bad die 2. Beteiligungsveranstaltung für die geplante Sanierung der Straße Gittertor statt. Darüber berichtet die Stadt Salzgitter in einer Pressemeldung.



Etwa 20 Teilnehmer erhielten von Fachdienstleiter Torsten Fleige-Lütgering, dem Projektverantwortlichen bei der Stadt Clemens Grießhammer sowie von Jan-Hendrik Vohland und Lutz Wackermann vom Büro Pabsch Ingenieure Informationen zur Entwurfsplanung der Straßensanierung. In diese Planung waren Anregungen und Ideen aus der ersten Beteiligungsveranstaltung im November 2022 eingeflossen.

Diese Punkte wurden diskutiert


Zentrale Themen der Entwurfsplanung für die Straßenführung, die in der Veranstaltung diskutiert wurden, sind:
- Es wird als Vorzugsvariante die im vergangenen Jahr vorgestellte Variante 2 mit abgesetzten Stellplätzen empfohlen.

- Die Vermeidung des „optischen Durchschusses“, also der freien Sicht und der damit verbundenen Möglichkeit, die Straße schnell beziehungsweise zu schnell zu befahren. Dieser soll durch eine angepasste Fahrbahnführung sowie drei Querungsstellen vermindert werden.
- Die Führung des Radverkehrs am Gittertorkreisel in die Straße Gittertor.
- Der Einsatz von Öko-Pflaster für die Parkstreifen, durch das mehr Wasser dort versickern kann.
- Der Ersatz von 14 Linden der Baumreihe wegen Schädigung der bestehenden Bäume.
- Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtung in LED-Technik.

So geht es weiter:


Zunächst wird die Entwurfsplanung durch das beauftragte Ingenieurbüro in den kommenden Monaten fertiggestellt, die dann verwaltungsintern geprüft wird. Im Laufe des kommenden Jahres erfolgen dann die politischen Beratungen zur daraus erstellten Beschlussvorlage sowie die Entscheidung im Verwaltungsausschuss. Ebenfalls wird parallel die Förderfähigkeit des Projektes über die sogenannte Landeszuwendung geprüft, von der auch abhängig ist, ob das Projekt im Jahr 2025 umgesetzt werden kann.