Sieg für Köklü: Arbeitsgericht erklärt Kündigungen für unwirksam


Adnan Köklü vor dem Arbeitsgericht in Braunschweig. Symbolfoto: regionalHeute.de
Adnan Köklü vor dem Arbeitsgericht in Braunschweig. Symbolfoto: regionalHeute.de | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Im Fall Köklü befand das Arbeitsgericht Braunschweig die zwei außerordentliche Kündigungen heute für unwirksam. Diese hatte die Salzgitter AG dem ehemaligen Mitglied des Betriebsrats zuvor im Laufe eines langen Streites ausgesprochen.


Wie Köklü heute mitteilte, wurde der in den Medien begleiteten Kündigungsschutzklage stattgegeben. Dies sei primär als "Sieg für die freiheitlich demokratische Grundordnung und als Schutz der Meinungsfreiheit zu betrachten."

Ähnlich dem Verfahren ,,Ausschluss aus dem Betriebsrat'' (regionalHeute.de berichtete) sei so gegenüber dem Unternehmen erneut die Meinungsfreiheit ausführlich definiert worden, wie Köklü kommentiert.

Lesen Sie auch


https://regionalsalzgitter.de/von-mobbing-durch-den-betriebsrat-kann-nicht-die-rede-sein/