Salzgitter. Die Stadtkasse der Stadt Salzgitter macht in einer Pressemeldung auf die Fälligkeitstermine für Steuern und Gebühren im Februar 2024 aufmerksam und bittet gleichzeitig, die Abgabenbeträge bis zum Tage der Fälligkeit durch Überweisung auf eines ihrer Postgiro- oder Bankkonten zu begleichen.
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Das gilt nicht für die Abgabenpflichtigen, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung im Lastschriftverfahren erteilt haben.
Diese Abgaben werden fällig
Am 15. Februar sind folgende Steuern und Abgaben für den Zeitraum Januar bis März fällig: Grundsteuer A, Grundsteuer B, Straßenreinigungsgebühr, Hundesteuer, Zweitwohnsitzsteuer, Gewerbesteuervorauszahlung und Abfallentsorgungsgebühren (Bescheid des Städtischen Regiebetriebes).
Das Team Steuern weist darauf hin, dass nur die Steuerpflichtigen, bei denen eine Änderung eingetreten ist, einen neuen Jahresbescheid für die Steuern erhalten. Für alle anderen gilt die Festsetzung im letzten Steuerbescheid.
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