Salzgitter. Im August sind wieder Steuern und Gebühren zu zahlen, darauf weist der Fachdienst Haushalt und Finanzen der Stadt Salzgitter in einer Pressemeldung hin.
Lesen Sie auch: 50 Jahre Kindertagespflege: Auch in Salzgitter fest verankert
Die Stadt bittet die Abgabenbeträge bis zum Tage der Fälligkeit durch Überweisung auf eines der Postgiro- oder Bankkonten des Fachdienstes zu begleichen. Am 15. August werden die Grundsteuer A und B, die Straßenreinigungsgebühr, die Hundesteuer, die Zweitwohnsitzsteuer, die Gewerbesteuervorauszahlung sowie die Abfallentsorgungsgebühren des Städtischen Regiebetriebs (SRB) für den Zeitraum Juli bis September fällig.
Bescheid nur bei Änderungen
Das Team Steuern weist daraufhin, dass nur die Steuerpflichtigen, bei denen eine Änderung eingetreten ist, einen neuen Jahresbescheid für die Steuern erhalten. Für alle anderen gilt die Festsetzung im letzten Steuerbescheid.
Die Beiträge müssen bis zum Tag der Fälligkeit durch Überweisung beglichen werden. Dies gilt nicht für die Abgabenpflichtigen, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung im Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben.
mehr News aus Salzgitter