Stadt erinnert: Steuern und Gebühren werden fällig

Die Abgabenbeträge müssen bis zum Tage der Fälligkeit überwiesen sein.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Salzgitter. Im Februar sind wieder Steuern und Gebühren zu zahlen, darauf weist der Fachdienst Haushalt und Finanzen der Stadt Salzgitter in einer Pressemitteilung hin.



Es wird darum gebeten, die Abgabenbeträge bis zum Tage der Fälligkeit durch Überweisung auf eines der Postgiro- oder Bankkonten des Fachdienstes zu begleichen. Am 15. Februar werden die Grundsteuer A und B, die Straßenreinigungsgebühr, die Hundesteuer, die Zweitwohnsitzsteuer, die Gewerbesteuervorauszahlung sowie die Abfallentsorgungsgebühren des Städtischen Regiebetriebs (SRB) für den Zeitraum Januar bis März fällig.

Nur bei Änderungen neuer Bescheid


Das Team Steuern weist daraufhin, dass nur die Steuerpflichtigen, bei denen eine Änderung eingetreten ist, einen neuen Jahresbescheid für die Steuern erhalten. Für alle anderen gilt die Festsetzung im letzten Steuerbescheid. Die Beiträge müssen bis zum Tag der Fälligkeit durch Überweisung beglichen werden. Dies gilt nicht für die Abgabenpflichtigen, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung im Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben.

Themen zu diesem Artikel


Grundsteuer