Stadt Salzgitter erinnert: Steuern werden fällig

Am 15. November werden wieder einige Steuern fällig.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Salzgitter. Im November sind wieder Steuern und Gebühren zu zahlen, darauf weist der Fachdienst Haushalt und Finanzen der Stadt Salzgitter hin.



Der Fachdienst bittet die Abgabenbeträge bis zum Tage der Fälligkeit durch Überweisung auf eines seiner Postgiro- oder Bankkonten zu begleichen. Das gilt nicht für die Abgabenpflichtigen, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung im Lastschriftverfahren erteilt haben.

Diese Steuern sind fällig


Am 15. November werden die Grundsteuer A und B, die Straßenreinigungsgebühr, die Hundesteuer, die Zweitwohnsitzsteuer, die Gewerbesteuervorauszahlung sowie die Abfallentsorgungsgebühren des Städtischen Regiebetriebs (SRB) für den Zeitraum Oktober bis Dezember fällig.

Das Team Steuern weist daraufhin, dass die Grundsteuer A und B zum 15. November nur dann fällig werden, wenn ein aktueller Bescheid mit neuer Berechnung vorliegt. Die Grundsteuerbescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit.

Für die anderen Abgabenarten gilt, dass nur die Steuerpflichtigen, bei denen eine Änderung eingetreten ist, einen neuen Jahresbescheid für die Steuern und Gebühren erhalten. Ansonsten gelten die Festsetzungen des letzten Steuerbescheides.

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