Salzgitter. Die untere Wasserbehörde der Stadt Salzgitter teilt aufgrund der aktuellen Situation mit, dass die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern wieder erlaubt ist. Seit August 2020 galt hierzu eine Allgemeinverfügung, die nun aufgehoben wurde.
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Aufgrund der Niederschläge in den vergangenen Wochen hätten sich die Wasserstände in den oberirdischen Gewässern wieder normalisiert. Das Verbot der Wasserentnahme zum Zwecke der Bewässerung / Beregnung sei nicht mehr erforderlich und wurde aufgehoben, so die Stadt Salzgitter in einer Pressemeldung.
Ziele der Gewässerbewirtschaftung
Die Entnahme oder Ableitung von Wasser aus oberirdischen Gewässern ist dann zulässig, wenn die Abflussmengen erhalten bleiben, die für das Gewässer und anderen verbundenen Gewässern erforderlich sind, um die Ziele der Gewässerbewirtschaftung erfüllen zu können.
Die Allgemeinverfügung vom 10. Juli 2024 im vollen Wortlaut ist auf der Internetseite der Stadt Salzgitter einsehbar (https://www.salzgitter.de/rathaus/buergerservice/amtsblatt.php).
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