Stadt Salzgitter lädt zur Grippeschutzimpfung ein


Die Amtsärzte der Gesundheitsämter in der Region rufen alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich gegen Grippe impfen zu lassen.  Symbolfoto: Pixabay
Die Amtsärzte der Gesundheitsämter in der Region rufen alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich gegen Grippe impfen zu lassen. Symbolfoto: Pixabay | Foto: Pixabay

Salzgitter. Das Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter bietet am Mittwoch, den 23. Oktober, von 9 bis 15 Uhr, in Lebenstedt und Salzgitter-Bad allen Erwachsenen die Schutzimpfung gegen Influenza an. Dies gibt die Stadt Salzgitter in einer Pressemitteilung bekannt.


In Lebenstedt finden die Impfungen an diesem Tag in der Außenstelle des Amtes, an der Kattowitzer Straße 191b, im 2. Stock, im Gebäude des Fachärztezentrums statt. In Salzgitter-Bad in der Hauptstelle des Gesundheitsamtes (ehemaliges Klinikum), an der Paracelsusstraße 1-9, im 1. Stock, Zimmer 128. An diesem öffentlichen Impftag werden durch das Gesundheitsamt Kinder ab dem 3. Lebensjahr und Erwachsene geimpft. Eltern werden gebeten mit jüngeren Kindern einen Termin beim Kinder- beziehungsweise Hausarzt zu vereinbaren.

Eine Anmeldung ist am Impftag nicht erforderlich. Eine individuelle ärztliche Beratung erfolgt durch die Impfteams vor Ort. Versichertenkarte und Impfpass (falls vorhanden, sonst erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenlos einen neuen Ausweis) sind mitzubringen. Wer an diesem Tag an der Impfung nicht teilnehmen kann, der kann sich auch an seinen Haus-, Kinder- oder Betriebsarzt wenden.

Die Amtsärzte der Gesundheitsämter in der Region rufen alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich gegen Grippe impfen zu lassen. In diesem Jahr unterstützen die öffentliche Grippeschutzimpfung insbesondere die Audi BKK, die Betriebskrankenkasse Mobil Oil, die AOK, die BKK Salzgitter, die BKK Publik, die TUI BKK, die DAK Gesundheit, die Barmer, die Techniker Krankenkasse und die hkk Krankenkasse. Für Versicherte dieser Krankenkassen ist die Impfung am öffentlichen Impftag kostenlos. Kundinnen und Kunden anderer Krankenversicherungen und Privatversicherte erhalten eine Rechnung über 23 Euro (Barzahlung ist am Impftag nicht möglich) und können diese bei ihrer Krankenversicherung mit einem Antrag zur Kostenerstattung einreichen.