Stadt Salzgitter sucht ehrenamtliche Wahlhelfer

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen werden an jedem Wahlsonntag rund 1.200 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Salzgitter. Im Jahr 2021 finden gleich zwei Wahlen statt. Bei der Kommunalwahl am 12. September werden die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister, der Rat der Stadt und die Ortsräte neu gewählt. Sollte es zur Stichwahl bei der Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters kommen, findet diese zeitgleich mit der Bundestagswahl am 26. September statt. Dies teilt die Stadt Salzgitter mit.


Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen werden an jedem Wahlsonntag rund 1.200 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Die 100 allgemeinen Wahlbezirke im Stadtgebiet und die Briefwahlbezirke müssten am Wahltag zwingend vollständig besetzt werden. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage sei zu erwarten, dass das Briefwahlaufkommen, im Vergleich zu bisherigen Wahlen, deutlich erhöht sein werde. Die Anzahl der Briefwahlvorstände werde daher von derzeit 8 auf 25 erhöht. Dies habe einen erhöhten Personalbedarf zur Folge.

Für jeden Wahlbezirk sei ein Wahlvorstand bestehend aus acht Personen aus dem Kreise der Wahlberechtigten zu berufen. Es würden keine besonderen Vorkenntnisse benötigt. Wahlhelfer müssten jedoch zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt sein. Wahlberechtigt sei man bei der Kommunalwahl ab 16 und bei der Bundestagswahl ab 18 Jahre. Die bereits gemeldeten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden gebeten, für das Engagement zum Beispiel im Freundes-, Bekannten- und Kollegenkreis zu werben.

Wer Interesse an diesem Amt hat, könne sich unter per E-Mail an wahlhelfer@stadt.salzgitter.de, telefonisch unter der 05341 / 839-4446 oder -4397 über ein Kontaktformular auf www.salzgitter.de melden.

So sieht der Wahltag für die Helfer aus


Am Wahltag sei Teamarbeit gefragt. Ein Wahlvorstand bestehe aus acht Personen und setze sich zusammen aus einem Wahlvorsteher, einem Schriftführer, den jeweiligen Stellvertretern und vier Beisitzern. Zu den Aufgaben des Wahlvorstandes gehöre die Ausgabe der Stimmzettel, Kontrolle des Wählerverzeichnisses, das Auszählen der Stimmen, die Feststellung des Wahlergebnisses.

Die Vorbereitung der Wahl beginne um 7:30 Uhr - zu diesem Zeitpunkt müssten alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Die Wahllokale seien von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Es ist nicht erforderlich, dass sämtliche Mitglieder des Wahlvorstandes in dieser Zeit durchgehend anwesend sind - jeder einzelne Wahlhelfer sei in der Regel einen halben Tag im Einsatz (vor- oder nachmittags nach Absprache im Wahlvorstand).

Nach Schließung der Wahllokale erfolge dann durch den gesamten Wahlvorstand die Auszählung der Stimmzettel und die Feststellung des Wahlergebnisses in dem jeweiligen Wahlbezirk.

Wahl als Bestandteil der Demokratie


Für die Tätigkeit im Rahmen dieses Ehrenamtes werde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro am Tag der Wahl in bar ausgezahlt. Das sei es aber nicht allein. Die Wahrnehmung dieser staatsbürgerlichen Pflicht gebe Gelegenheit sich zu engagieren und vor Ort daran mitzuwirken, dass die Wahlhandlung zuverlässig verlaufe. Wahlen seien ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Demokratie lebe davon, dass Bürger aktiv am politischen Geschehen teilnehmen - beispielsweise als Wahlhelfer. Deshalb sollte, so das Wahlbüro der Stadt, die Gelegenheit genutzt werden, an dem Wahlsonntag ein Stück Demokratie "live" zu erleben.







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