Salzgitter. Das Thema Schwarzarbeit kam im Rahmen von einer eventuellen Zusammenarbeit von Wolfenbüttel und der Stadt Salzgitter in jüngster Zeit wieder auf. Auf Nachfrage von regionalHeute.de äußerte sich jetzt die Stadt zum Vorgehen gegen Schwarzarbeit und zur Zusammenarbeit mit Wolfenbüttel.
Allgemeines
Verstöße gegen die Handwerks- und Gewerbeordnung werden mit Bußgeldverfahren bestraft, es wird aber auch versucht, den Betrieb wieder in die Legalität zu führen. Die Stadt Salzgitter als kommunale Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörde möchte den legal tätigen Handel schützen. Zwei Mitarbeiter vom Fachdienst BürgerService und Ordnung sorgen für die Ahndung von Verstößen und treffen auch Präventivmaßnahmen, um Schwarzarbeit zu unterbinden. Es müsse ein allgemeines Bewusstsein für die negativen Folgen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung geschaffen werden, so die Stadt.
Das niedersächsische Wirtschaftsministerium unterstützt die kommunale Arbeit und es gibt ein Netzwerk von Institutionen wie Zoll und Gewerbeaufsicht. Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) werden in Salzgitter Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Geldbußen zwischen fünf und 50.000 Euro bestraft. Strafbestände reichen von Sozialversicherungsbetrug bis Steuerhinterziehung.
Salzgitter im niedersächsischen Vergleich
"Die Stadt Salzgitter nimmt im Vergleich mit anderen niedersächsischen Städten und Kreisen eine Spitzenposition ein und gilt als Vorreiter bei der kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfung", meint die Stadtverwaltung. Die Zahlen zeigt eine Entwicklung von 2014 bis 2016 hinsichtlich der erlassenen Bußgeldbescheide und der verhängten Bußgelder:
2014: 62 Bußgeldbescheide; 86.650 Euro Bußgelder festgesetzt
2015: 56 Bußgeldbescheide; 115.360,50 Euro Bußgelder festgesetzt
2016: 63 Bußgeldbescheide; 261.928,20 Euro festgesetzt
Wie sieht das Salzgitter-Modell aus?
Kontrollen werden grundsätzlich mit zwei Personen ausgeführt. Jedes Zweier-Team arbeitet vom Anfangsverdacht bis zum Abschluss eines Verfahrens zusammen. Zum einen werden so die kontrollierenden Personen geschützt, zum anderen gibt es gleich zwei behördliche Zeugen, die einen Sachverhalt - sollte es zu einer Verhandlung kommen - bestätigen können. "Bei größeren Kontrollen werden ggf. auch weitere städtische Mitarbeiter (z. B. StadtStreife) sowie Mitarbeiter anderer Behörden (z. B. Polizei, Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsichtsamt) hinzugezogen".
In welchem Gewerbe gibt es am meisten Schwarzarbeit?
Hier ist das Baugewerbe Spitzenreiter. Beispielsweise wurden 2016 "durch die Stadt Salzgitter insgesamt 63 Bußgeldbescheide erlassen, davon betrafen allein 16 das Gewerk „Maurer und Betonbauer“ und 15 das Gewerk „Maler und Lackierer"". Daran hat sich nichts geändert. Allerdings gäbe es wenige Wiederholungstäter. Die Stadt nennt einen Fall von Vater und Sohn, die illegal im Gerüstbau tätig waren. Der Vater war als Wiederholungstäter bekannt. In solchen Fällen würden aber die individuellen Geldbußen dementsprechend angepasst werden.
Wie entscheidet man über die Höhe des Bußgeldes?
Da sich Schwarzarbeit nicht lohnen soll, wird die Geldstrafe als "Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils" verstanden. Im Einzelfall wird die Geldbuße noch erhöht, wenn es sich um einen Wiederholungstäter handelt oder die Tätigkeiten besonders umfangreich waren.
Wie soll eine Zusammenarbeit mit Wolfenbüttel aussehen?
Zunächst wird noch der Rat der Stadt Salzgitter über diese Zusammenarbeit entscheiden, nachdemder Wolfenbütteler KreistageinerVereinbarung mit der Stadt Salzgitter zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Landkreis Wolfenbüttel einstimmig zugestimmt hat. Kommt es zu der interkommunalen Zusammenarbeit, werden zunächst neue Stellen zu schaffen und zu besetzen sein.Vorgesehen ist, dass der Stadt Salzgitter die entstehenden Personal- und Sachkosten zu 100 Prozent vom Landkreis Wolfenbüttel erstattet werden und dass 25 Prozent der Bußgelder, die aus Ordnungswidrigkeitenverfahren aus dem Bereich des Landkreises Wolfenbüttel resultieren, als Einnahmeplus bei der Stadt Salzgitter verbleiben. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit im Gebiet der Stadt Salzgitter wird weder beeinträchtigt noch vernachlässigt.
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