Salzgitter. Ab Mai wird gemäß einer Vorgabe der Europäischen Union auch in Salzgitter ein registergestützter Zensus durchgeführt. Dafür sucht die Stadt Salzgitter noch Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich als Erhebungsbeauftragte einbringen möchten.
Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben. Dieser findet in der Zeit vom 16. Mai bis etwa Mitte August statt.
Was ist ein Zensus und wie wird dieser durchgeführt?
Bei einem Zensus handelt es sich um eine Erhebung, die ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig.
Für den Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Die Statistischen Ämter der Länder übernehmen die Durchführung der Befragungen in ihrem jeweiligen Bundesland. Sie erheben eigenständig die Daten für die Gebäude- und Wohnungszählung und organisieren die Einrichtung von Erhebungsstellen in den Kommunen. Vor Ort wird der Zensus durch Mitarbeitende der Stadt Salzgitter in der örtlichen Erhebungsstelle durchgeführt, die dafür eigens eingerichtet wurde.
Auch wenn der Zensus 2022 im Wesentlichen registergestützt abläuft, müssen durch die Erhebungsstelle der Stadt auch Stichprobenbefragungen durchgeführt werden, die dazu dienen, Ungenauigkeiten des Melderegisters herauszurechnen und Daten zu ergänzen, die nicht Teil des Melderegisters sind (zum Beispiel Angaben zur Bildung, Ausbildung und zur Erwerbstätigkeit). Die dafür notwendige Haushaltestichprobe umfasst etwa 5,7 Prozent der Haushalte in Salzgitter, zusätzlich werden alle Bewohner und Bewohnerinnen von Wohnheimen befragt.
Wie wird die Befragung der Haushalte durchgeführt?
Die Interviews der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis werden durch ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte durchgeführt. Die Befragung findet persönlich statt. Hierfür nimmt eine Erhebungsbeauftragte oder ein Erhebungsbeauftragter schriftlich Kontakt zu der auskunftspflichtigen Person auf. Das Interview wird an einem vereinbarten Termin durchgeführt. Der persönliche Kontakt ist auf die sogenannte Existenzfeststellung, also die Ermittlung der Anzahl der Personen in einem Haushalt, beschränkt. Der größere Teil der Fragen kann von den Befragten online beantwortet werden. Der Fragebogen wird in 15 Sprachen verfügbar sein. Für die Interviews werden Hygienekonzepte erstellt, um die Auskunftspflichtigen und die Erhebungsbeauftragten zu schützen. Wer für die Stichprobenbefragung ausgewählt wurde, kann die Teilnahme nicht verweigern. Die Teilnahme ist dann verpflichtend.
Freiwillige Erhebungsbeauftragte gesucht
Die Stadt Salzgitter sucht aktuell etwa 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger für die ehrenamtliche Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte. Diese führen nach einer entsprechenden Schulung ab Mai 2022 in mehreren Wochen Interviews mit den zuvor ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern durch. Die Termine werden selbstständig vereinbart und durchgeführt.
Als Voraussetzung müssen Freiwillige, die als Erhebungsbeauftragte tätig werden wollen, mindestens 18 Jahre alt sein, in Salzgitter oder Umgebung wohnen, keine Vorstrafen haben, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben sowie telefonisch erreichbar sein. Auch Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.
Für jedes Interview wird eine steuerfreie Aufwandsentschädigung gezahlt, die aktuell noch nicht bekanntgegeben ist (beim Zensus 2011 lag diese bei 7,50 Euro).
Wo können sich Bürgerinnen und Bürger informieren?
Auf der Internetseite der Stadt Salzgitter unter www.salzgitter.de/zensus2022 sind weitere Informationen zu finden. Bewerberinnen und Bewerber für die ehrenamtliche Funktion als Erhebungsbeauftragte können sich unter der Telefonnummer 05341/839-2300 oder per E-Mail an stadt.salzgitter@zensus.niedersachsen.de melden. Dort können sich auch Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zum Zensus melden.
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