Salzgitter. Die Stadt Salzgitter arbeitet aktuell an einem neuen Lärmaktionsplan. Darin enthalten sind Maßnahmen, um den Lärm in der Stadt zu reduzieren. Bevor der Aktionsplan allerdings umgesetzt werden kann, sind zunächst die Bürger am Zug und können sich einbringen. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Stadt hervor.
Die Europäische Union hat im Jahr 2002 die EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49/EG erlassen. Ziel ist die Reduzierung beziehungsweise Vermeidung von Umgebungslärm und der durch ihn hervorgerufenen Schäden sowie der Schutz und Erhalt von Gebieten mit geringen Lärmimmissionen (sogenannte ruhige Gebiete). Die mit der Richtlinie einhergehende Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zur Lärmminderungsplanung ist in Deutschland im Bundes-Immissionsschutzgesetz verankert, die Anforderungen an Lärmkarten in der Verordnung über die Lärmkartierung.
Seit 2007/2008 erfolgen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung in einem fünfjährigen Turnus. Die Stadt Salzgitter steht im Jahr 2024 erneut vor der Aufstellung beziehungsweise Fortschreibung ihres Lärmaktionsplanes. Darin sind bisherige Maßnahmen zu evaluieren und für weiterhin sowie neu belastete Bereiche nach Möglichkeit geeignete Lärmminderungsmaßnahmen zu entwickeln. Die Öffentlichkeit ist an der Aufstellung des Lärmaktionsplanes zu beteiligen.
Bürger sollen mithelfen
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes ist zusammen mit den Lärmkarten vom 22. August bis einschließlich 18. September 2024 auf der Internetseite der Stadt Salzgitter unter www.salzgitter.de/beteiligungen einsehbar.
Zusätzlich liegt der Planentwurf während dieses Zeitraums im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6-8 in Salzgitter-Lebenstedt im 9. Obergeschoss, Flurbereich zwischen den Zimmern 918 und Zimmer 919 aus und kann zu folgenden Sprechzeiten eingesehen werden:
- Montag, Dienstag und Freitag von 9 bis 12 Uhr
- Donnerstag von 14 bis 18 Uhr
Stellungnahmen können innerhalb der genannten Auslegungsfrist vorgebracht werden. Sie sind per E-Mail an planung@stadt.salzgitter.de oder schriftlich an die Stadt Salzgitter, Fachgebiet Stadtplanung, Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter zu richten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen innerhalb der Sprechzeiten mündlich zur Niederschrift zu bringen.
Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.
Auskünfte zu dem Planentwurf erhalten Interessierte zu den benannten Sprechzeiten oder nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten im Fachgebiet Stadtplanung der Stadt Salzgitter, Rathaus, 9. Obergeschoss, Zimmer 916 oder 919; Telefon 05341 / 839-3694 oder -3748.