Straßenbaubeiträge: Wenn Anlieger für Baustellen zahlen müssen

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Straßenbau: Mit durchschnittlich 1.500 Euro Beteiligung müssen Anlieger rechnen. Foto: Alexander Panknin
Straßenbau: Mit durchschnittlich 1.500 Euro Beteiligung müssen Anlieger rechnen. Foto: Alexander Panknin

Salzgitter. Nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) ist den Gemeinden und Landkreisen erlaubt zur anteiligen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der öffentlichen Verkehrsanlagen Straßenausbaubeiträge zu erheben. Doch wie genau ist das geregelt? regionalHeute.de hat bei der Stadt nachgefragt.


Auf der Grundlage dieser gesetzlichen Ermächtigung erhebt die Stadt Salzgitter seit dem Jahr 1981 Straßenausbaubeiträge nach Maßgabe einer vom Rat der Stadt beschlossenen Straßenausbaubeitragssatzung. Bei dem geplanten und gegenwärtig in den Selbstverwaltungsgremien diskutierten Ausbau der Danziger Straße in Salzgitter-Thiede (regionalHeute.de berichtete) zum Beispiel, handelt es sich um eine Straßenbaumaßnahme, durch die eine Beitragspflicht nach der Straßenausbaubeitragssatzung ausgelöst wird.

Durchschnittliche Kosten: 1.500 Euro


Nach den durchgeführten überschlägigen Beitragsberechnungen entfällt auf die Eigentümer von Wohngrundstücken im Bereich der Danziger Straße durchschnittlich ein Straßenausbaubeitrag in Höhe von voraussichtlich circa 1.500 Euro pro Grundstück. Die endgültige Beitragsberechnung erfolgt nach Durchführung der Ausbaumaßnahme auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Ausbaukosten.

Wann wir die Regelung angewendet?


Die Straßenausbaubeitragssatzung findet bei jeder Straßenbaumaßnahme Anwendung, bei der ein entsprechender Beitragstatbestand erfüllt ist. Die Anzahl der beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen wird über die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel für die Durchführung der Maßnahmen gesteuert und ist daher von Entscheidungen der Selbstverwaltungsgremien der Stadt abhängig.

Wird es zukünftig andere Regelungen geben?


Aktuell wird in Salzgitter an dem einmaligen Straßenausbaubeitrag als Instrument zur anteiligen Finanzierung der investiven Aufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen festgehalten, wie die Stadt weiter mitteilt.

Eine Entscheidung über die Änderung oder Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung wäre vom Rat der Stadt zu treffen.

Die Stadt Salzgitter bereitet nach eigenen Angaben gerade eine Mitteilungsvorlage vor, in der das Thema ausgiebig mit der Politik erörtert werden soll. In dieser werden die Themen

  • einmaligen Straßenausbaubeitrag

  • wiederkehrender Straßenausbaubeitrag

  • Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

  • Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und Erhöhung der Grundsteuer (Modell Nordhorn)


gegeneinander abgewogen und bewertet, um eine politische Entscheidung herbeizuführen.

Allerdingssei die Stadt Salzgitter als Haushaltssicherungskommune verpflichtet, mögliche Einnahmen und Beiträge geltend zu machen. Von daher dürfebezweifelt werden, ob eine alleinige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge von der Kommunalaufsicht mitgetragen werden würde.

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