Salzgitter. Durch eine Novelle in der StVO soll ab 2017 die Einrichtung von Streckenabschnitten mit Tempo 30 deutlich vereinfacht werden.
Bei den Änderungen ginge es, so betonte die Stadt Salzgitter dazu, nicht um die Tempo-30-Zonen. Dies würde zu einer häufigen Verwechslung führen, gemeint sei im neuen Gesetzesentwurf vielmehr, die schnellereAnordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h.
"Tempo-30-Zonen umfassen immer mehrere komplette Straßenzüge eines Bereiches; hier jedoch geht es um Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), an denen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildende Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheime oder Krankenhäuser gelegen sind. Im unmittelbaren Bereich dieser Einrichtungen kann künftig leichter Tempo 30 angeordnet werden", so teilt die Stadt Salzgitter mit.
Die Stadt prüfe die möglichen Straßen vor Schulen, dort wo eine Regelung aus verkehrlicher Sicht sinnvoll sei. Dies geschehe im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Die Verwaltung werde dies auch in der Verkehrsunfallkommission mit der Polizei besprechen.
"Im Übrigen haben wir in Salzgitter schon sehr weit gehende Tempo-30-Regelungen hinsichtlich Kindergärten und Schulen, so dass kein akuter Handlungsbedarf besteht", beruhigt Christine Flechner, Sprecherin der Stadt.
Dies lässt vermuten, dass hinsichtlich der Einrichtung neuer Streckenabschnitte mit 30 km/hfür Salzgitter keine Änderungenzu erwarten sind.
Aus der Begründung der Bundesrats-Drucksache 332/16 zur StVO-Novelle gehe noch hervor, dass in Fällen der auf Tempo 30 abgesenkte Geschwindigkeitsbereich auf 300m Länge zu begrenzen sei, und die beiden Fahrtrichtungen dabei nicht gleich behandelt werden müssten.
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