Tödlicher Busunfall der 9-jährigen Leonie: Urteil rechtskräftig

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Der Busfahrer hat das Urteil angenommen. Zuvor hatte er Einspruch eingelegt. Foto: Thorsten Raedlein
Der Busfahrer hat das Urteil angenommen. Zuvor hatte er Einspruch eingelegt. Foto: Thorsten Raedlein

Salzgitter. Das Urteil gegen den Busfahrer, der im vergangenen August die kleine Leonie überfuhr, ist rechtskräftig. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Salzgitter auf Nachfrage von regionalHeute.de mit. Der Busfahrer wurde zu einer Geld-und Bewährungsstrafe verurteilt.


Im Mai wurde gegen den damals 61-jährigen Busfahrer ein Strafbefehl erlassen.Demnach sei der Busfahrer zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt worden. Zusätzlich sollte er 3.000 Euro an Leonies Mutter zahlen.Er soll seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt haben, indem er Fahrgäste im vorderen Bereich des Busses mitfahren ließ, erläuterte Sascha Rüegg, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, seinerzeit, weshalb der Strafbefehl beantragt wurde. Da der Raum nicht frei gewesen sei, habe der Busfahrer ein eingeschränktes Sichtfeld gehabt und das Opfer übersehen.

Kurz nachdem der Strafbefehl erlassen wurde, legte der Busfahrer Einspruch gegen das Urteil ein. Die Folge wäre eine öffentliche Verhandlung des Falls gewesen. Nun teilte die Staatsanwaltschaft Salzgitter mit, dass es nicht zur öffentlichen Verhandlung kommt, da der Busfahrer seinen Einspruch zurückgenommen hat und die Bewährungsstrafe akzeptiert habe.

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