Trotz hoher Inzidenz: Salzgitter will sich auf Modellprojekt bewerben

Mit einem verbesserten Konzept will die Stadt weiterhin am Bewerbungsverfahren teilnehmen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Julia Seidel

Salzgitter. In einem persönlichen Schreiben an Einzelhandel und Gastronomie hat sich Oberbürgermeister Frank Klingebiel an die Unternehmen der Stadt Salzgitter gewandt. In diesem teilt er die Sorgen des inhabergeführten Einzelhandels und der Gastronomie in Salzgitter, die aufgrund der Verordnungen des Landes Niedersachsen und trotz hervorragender Hygienekonzepte vor geraumer Zeit schließen mussten – vor allem die Tatsache, dass große Supermärkte mit einem innenstadtähnlichen Sortiment weiterhin geöffnet bleiben dürfen treffe auf ein gewisses Unverständnis. Die hohen Inzidenzzahlen, die Salzgitter in den letzten Tagen aufweist, ließen keinerlei Lockerungen zu, da Alleingänge einzelner Städte unzulässig seien, so Frank Klingebiel. Um aber weiterhin jede Möglichkeit zu nutzen, habe Salzgitter sich trotz der hohen Inzidenz entschieden, sich auf ein Modellprojekt des Landes Niedersachsen zur Öffnung von Läden, Kultur und Außengastronomie zu bewerben. Dies teilt die Wirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH in einer Pressemitteilung mit.


In der ersten Entscheidung wären von 65 Kommunen nur 14 ausgewählt worden, vorrangig jene, die eine Inzidenzzahl unter 100 vorweisen konnten. Laut Informationen des niedersächsischen Sozial- und Gesundheitsministeriums würden alle eingereichten Konzepte eine gute Grundlage darstellen, wenn es weitere Öffnungsschritte auf Basis von Tests und digitaler Kontaktnachverfolgung gebe – auch die Stadt Salzgitter erhalte ihre Bewerbung aufrecht und werde mit einem verbesserten Konzept am laufenden Bewerbungsverfahren weiterhin teilnehmen.

Fördermöglichkeiten für den Einzelhandel


Abschließend weist Oberbürgermeister Frank Klingebiel erneut auf Fördermöglichkeiten hin, die Unternehmen in der aktuellen Situation nutzen sollten: Bis zum 31. August könne über einen Steuerberater die Überbrückungshilfe III beantragt werden, die als Fixkostenerstattung bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent in Anspruch genommen werden könne. Eine Sonderregelung für den Einzelhandel eröffne die Möglichkeit, den Wertverlust der aktuellen unverkauften Winterware als förderfähige Kosten geltend zu machen. Darüber hinaus böten Bund und Land eine Härtefallhilfe für Unternehmen an, die bisher keine Coronahilfen in Anspruch genommen haben. Die Antragstellung werde zeitnah vom Land Niedersachsen terminiert.


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